Dienstag, 13. August 2019 11:45
Selbstverständlich gilt für alle hier Genannten die Unschuldsvermutung.
Man nimmt dem Nachbar einfach einen Grund weg, schüttet ca. 50 m² bis zu 1,5 m hoch auf auf den Gemüsegarten, weil die Frau, die das Wohnrecht hat um die 90 Jahre und ihn nicht mehr bewirtschaften kann. Nach dem Tod stellen das die Besitzer fest. Die Besitzer bieten den Nachbar an, ca 15 m² zu überlassen un der Nachbar überlässt ihnen ca. 4 m² und er muß das Ganze ordnungsgemäß entfernen, aber er tut es nicht und er behauptet:
1) er hätte es ersessen, totaler Schwachsinn
2) er hätte es von unserem Vater erhalten, wieder Schwachsinn,
3) das war schon, al er das Objekt 1982 gekauft hat, totaler Schwachsinn.
Ich wende mich an den Bürgermeister, Antwort vom Bürgermeister rutsch mir den Buckel runter und gehe zu Gericht.
Als diese Angelegenheit ins Fernsehen kommt, war keiner bereit, auch der Bürgermeister nicht, vor der Kamera zu sprechen. Ich lasse vermessen und stelle fest, dass die Feuermauer bis zu 15 cm auf unserem Grund steht. Ich will Akteneinsicht nehmen im Bauakt vom Nachbarn, wird mir vom Bürgermeister verweigert, da ich nur das Wohn- und Genußrecht habe. Der Bürgermeister besteht darauf, dass mir mein Sohn eine beglaubigte Vollmacht gibt, die bekommt er. Danach verweigert er mir wieder die Akteneinsicht und schickt mir ein NÖ Gerichtsurteil, wo auf der 1. Seite steht, dass er das nicht genehmigen braucht. Auf der 2. Seite steht, dass er sehr wohl Akteneinsicht zulassen muß. Danach besteht er darauf, dass ich den Akt nicht kopieren oder fotografieren darf. Was wieder ein Schwachsinn ist. Ich stelle fest, dass dem Vorbesitzer nur ein Erdgeschoßbau genehmigt wurde. Er steht aber ein Stockhaus dort. Kein Problem am Balkan, wenn man den passenden Bürgermeister hat.
Der Nachbar hat in der Zwischenzeit vom Vorgänger des jetzigen Bürgermeisters (ein sehr anständiger Mensch) ca. 1,5 m von der Straße zukaufen können. Damit wurde das auch von einem anständigen Vermessungsbüro straßenseitig und auf unserer Seite neu vermessen und der vorherige Bürgermeister hat auch erreicht, dass der Nachbar ca. über 100 m² Dachfläche Regenwasser, die er auf unserem Grund abgeleitet hat, ändert.
Ich habe den Nachbarn wieder aufmerksam gemacht, dass er zu weit auf unserem Grund ist mit einem Teil der Feuermauer sowie auch den Dachvorsprung noch weiter auf unserem Grund.
Bei der 1. Bauverhandlung im Mai 2019 wurde schriftlich festgelegt, dass er wieder neu vermessen muß, da er die Grenze bestritten hat und auch ich diese bestritten habe. Auch wurde schriftlich festgelegt, dass ich bei der Vermessung anwesend sein muß, was ja logisch ist und ich ihm im Zuge meiner Anwesenheit gestatte, dass er unser Grundstück betritt, denn anders geht er nicht.
Schriftliche Festlegungen interessieren aber keinen Bürgermeister oder Nachbarn. Meine Frage an den Bürgermeister, wieso ich bei der Vermessung nicht verständigt wurde, teilte er mir schriftlich mit, dass mein Sohn verständigt wurde, dies stimmte auch nicht. Nach Aufforderung wie und wann er verständigt wurde teilte er mir mit, es wurde niemand verständigt.
2. Bauverhandlung am 9.8.2019 außer dem Bauwerber, sein Freund (mein vis a vis Nachbar), dieser öffnet Post von meinem Sohn und schieb ihm dann, dass ich ein schlechter Mensch bis, konnte aber nicht begründen, warum.
Ich nehme an deswegen Freund, weil dieser jahrelang komplett sein Anwesen umbaut, größten Teil des Hauses Dachveränderung, Wirtschaftsgebäude abgerissen, verändert, neu errichtet, zusätzliche Garage mit großem Raum errichtet.
Was man vom vis a vis Nachbar halten kann, kann ich mir vorstellen, wenn das stimmt, was mich die obere Nachbarin aufgeklärt hat, warum er auf Kur ist. Er hat mich versucht bei der Polizei zu denunzieren und seine Frau hat bei der Bauverhandlung Äußerungen bzw. Beschuldigung gegen mich erh9oben, die mich so aufgeregt haben, dass mich der Bürgermeister rausgeschickt hat, aber er hat nicht gehört, was sie sagte, denn ich wollte das protokollieren.
Auf meine Beschwerde teilt mir der Bürgermeister mit, ich habe kein Anrainerrecht, da ich zu weit weg bin. Unser Grundstück zum Haus vom vis a vis ist ca. 17 m weg. Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze vis a vis liegt 10 m weg, und ich hätte beim vis a vis Nachbar beim Bau der Zaunmauer (Panzersperre) extrem tief und geschätzte 30 m breit kein Anrainerrecht, das wurde mit der Bezirkshauptmannschaft vereinbart, dieses bekam ich schriftlich, aber in der Bezirkshauptmannschaft weiß niemand was davon.
Der vis a vis Nachbar hat aber zum oberen Nachbarn schon ein Anrainerrecht, wobei Grundstücksmauer und Einreichplan für illegale Aufstockung ca. 25 m weg ist. Jetzt bei der letzten Bauverhandlung zeigt der Bürgermeister wieder seinen Charakter und Intelligenz.
Er holt den Ziviltechniker (Vermesser) zur Bauverhandlung sowie den Superbausachverständigen, der einen Blick auf das Fundament wirft und durch die Erde sieht, dass es in Ordnung ist, denn es hat ja jetzt 30 Jahre gehalten und von ihm aus ist alles in Ordnung und den Bausachverständigen hat immens gestört, dass ich eine Schnur vom Vermessungspunkt B zum Vermessungspunkt F gespannt habe, und daran sieht man, dass diese nicht gerade geht, sondern ein Eck bei der Feuermauer macht.
Zusätzlich spannte ich von beiden genannten Punkten in einem Abstand von 50 cm eine weiße Schnur, die gerade lief und daran sieht man, dass die Punkte C, D, E versetzt sind. Dieses war dem sogenannten Bausachverständigen nicht recht und ich soll das sofort entfernen. Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass diese Schnüre auf unserem Grund sind und er mir keine Anordnungen geben kann.
Der Ziviltechniker, der nicht weiter als Punkt F ging, stellte fest, dass sein Absteckprotokoll richtig ist. Dies ist jedoch eindeutig eine Falschaussage.
Hier mein Beweis, warum dieses Absteckprotokoll unrichtig ist und es besteht der dringende Verdacht, dass dieses vorsätzlich falsch ist.
So ist es jedoch im Südburgenland, wo der Bürgermeister einen Führungsposten hat bei der Wirtschaftskammer (Wirtschaftskammer ist man Zwangsmitglied).
Ich würde den Lesern dringendst empfehlen, die Grenzen, die dieser Ziviltechniker, der einen Filialbetrieb im Südburgenland hat, die Zentrale wwwjedoch in der Steiermark ist, nachzuprüfen. Diese Empfehlung gilt jedoch nicht für diese Personen, die ihn beauftragt haben.
Ich darf den Namen nicht schreiben, aber ich kann ihn gerne persönlich nach Terminvereinbarung Tel.Nr. 06z64/143 08 47 bekanntgeben.
Weitere Berichte folgen und unbedingt www.bg-amtsschimmel.com lesen.