Anwälte
Mittwoch, 14. Februar 2018Als erstes anständige Anwälte. Bei mir waren es bis jetzt nur drei.
1. Anwalt kenne ich seit der Bundesheerzeit. Extrem anständig sowie zuverlässig und ehrlich, Wien 1, Seilergasse 3.
2. Anwalt Konzipient beim 1. Anwalt, auch sehr anständig.
3. Anwalt auch ehemaliger Konzipient vom 1. Anwalt, leider gewaltsam aus dem Leben geschieden, auch sehr anständig, das wars schon.
Und jetzt geht’s los:
Anwalt aus Schwechat beim Prozeß der UNIQA stellte ich fest, dass UNIQA Anwalt und Anwalt aus Schwechat Brüder sind (hat mich nicht vertreten).
Nächste Anwältin (ehemalige Kundin von mir) lies monatelang alles liegen.
Nächster Anwalt wieder monatelang alles liegen gelassen. Danach hat mir ein Bekannter eine Anwaltskanzlei empfohlen, dieser ist zu Hause in Wien 1, Goldschmiedgasse 8. Über einem bekannten Wiener Restaurant, dieser hat bis jetzt alles geschlagen, hat mir erklärt, dass er mich vertritt, ich habe für ihn gearbeitet und eine Leistung für ca. € 1.500,00 erbracht. Als es dann zum 1. Prozeß in Korneuburg (Richter Hohenecker) kam, hat er mir einen anderen vermittelt mit der Begründung, der ist besser. Diese Klage wurde dann von der UNIQA zurückgezogen. Nach ca. einem Jahr hat mich die UNIQA wieder geklagt. Diesmal knappe € 20.000,00 Schaden (Anwaltszwang). Danach hat mir mein Anwalt erklärt, wo ich schon die Anzahlung geleistet habe, dass mich er nicht vertritt, da er bei der UNIQA versichert ist. Bis Februar 2018 hat er das Geld nicht gezahlt, ein besonderer Anwalt, der einen armen Mensch im Stich läßt und dann auch die Akontozahlung nicht zurückzahlt. Klage gegen ihn kann ich mir nicht leisten, das weiß er auch. Danach nächsten Anwalt kontaktiert in Stockerau. Der hatte keine Zeit. Nächster Anwalt in Korneuburg links, auch anständig, 2 x Beratung und nichts verlangt. Danach wieder 3 Anwälte in Wen, einem war der Weg nach Korneuburg zu umständig, der andere hatte keine Zeit. Nächster Anwalt Wien 2, Taborstraße im Erdgeschoß kleines Cafehaus hat mir erklärt, dass er sich in solchen Fällen nicht gut auskennt. Ich habe ihm dann den Fall übergeben, wo en Autofahrer mene Frau und mich beim offenen Fenster angespuckt hat. Nach ca. 1 1/2 Jahren endlich bei Gericht eingereicht. Klagsbetrag ca. € 3.000,00 von ihm empfohlen, andere juristiscne Auskünfte waren Klagsbetrag zwischen € 3.000,00 und € 5.000,00. Bei Gericht in Wien 10 hat er sofort nur mehr € 1.500,00 eingeklagt, anscheinend um die Sympatie des Richters zu erreichen.
Der Richter n Wen 10 war das letzte was es gibt. Da ich jahrzehntelang ein Geschäft in Wien 10 hatte, hatte ich mit dem damaligen Hausverwalter Probleme. Die Richtern Heissenberger etliche Prozeßtage durchgeführt (ich habe mich selber vertreten). Meine Aufstellung und noch Beweise, dass ich mehr bezahlt hätte, als nötig, hat sie mir wieder zurückgegeben und mich verurteilt, nochmals den Betrag zu zahlen. Es gibt aber auch im Gericht Wien 10, Angeligasse auch eine anständige Richterin.
Danach über das Telefonbuch schräg rechts hinter dem Rathaus eine Anwaltskanzlei, die auch noch andere Niederlassungen hat, der Anwalt ein junger Mensch war, hat meine Vertretung übernommen. Bei meiner Rechtsschutzversicherung Klagsbetrag auf € 10.000,00 erhöht, Versicherung hat dann aber nur € 5.000,00 bewilligt. Bei Gericht gegen die UNIQA hatte ich das Gefühl, dass er für de UNIQA dort war. Würde ich nur an meine Feinde empfehlen.Die Berufung gegen das Urteil von Richter Gotsmy hat er pauschal € 1.000,00 verlangt. Mehrere Anwälte haben mir mitgeteilt, dass so eine Berufung € 3.000,00 bis € 5.000,00 kostet, Beschwerde an die Anwaltskammer kein Erfolg, alles in Ordnung.
Ich habe dann über das Internet Anwälte gesucht, es hat sich dann Herr Mag. Schwalm, Wien 1, Wollzeile 24 gemeldet, der bis jetzt mein Anwalt ist, aber gegen einen Teil der Richterinnen und Richter in Korneuburg nicht viel erreichen kann, denn die betreiben meiner Ansicht nach gegen mich Mobbing und Psychoterror, mich hinstellen als Schwerverbrecher, Vorverurteilung, schriftliche Beweise nicht zur Kenntnis nehmen, Amtshilfe verweigern, Berufungsgericht ersucht um Prüfung der Amtshilfe, wieder Ablehnung, Berufung zulassen, 3 Gerichtstermine durch das Gericht abgesagt, danach Versäumnisurteil, Begründung Zulassung der Berufung war nicht richtig. Vorverurteilung und Ablehnung der Amtshilfe war durch die Richterin A. Raufer. Versäumnisurteil durch die Richterin Wohlmuth, und das ist in Österreich ein Rechtsstaat? Leider gibt es hier nicht nur skrupellose Anwälte, sondern einzelne Richterinnen, Richter und auch die Staatsanwaltschaft treten einen Rechtsstaat mir Füßen.
PS.: Die Namen einzelner hier genannten Personen und die Adresse gerne persönlich, öffentlich darf ich es nicht.