Burgenländischer Müllverband stellt ungerechte Forderungen, es wohnt kein Mensch in meinem Geburtshaus im Burgenland. Trotzdem wollen diese Gebühren. Im Gesetz steht nicht, dass man zusätzliche Gebühren zahlen muß, wenn man dort nicht wohnt oder gemeldet ist.
Gemeindeentsorgung wird ja bezahlt. Zwei korrupte skrupellose Personen, eine sogenannte Rechtspflegerin und ein Rechtspfleger ziehen etliche Male Beträge von meiner Pension ab, auf Anordnung einer Rechtspflegerin in Korneuburg. Der Abschaum von einem Rechtspfleger schickt mir zusätzlich noch einen Exekuter ins Haus. Gesetzlich vorgesehene Einsprüche sowie auch kein Gerichtsbeschluß wird ignoriert. Anzeige gegen diese Personen wird von der Staatsanwaltschaft Korneuburg eingestellt. Schreiben an die Präsidentin, sie ist dafür nicht zuständig.
Pensionsversicherung trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung um Aufklärung teilt mir mit, dass mit Korneuburg ausgemacht wurde vorsorglich mehrere Beträge abzuziehen. Was haben wir für einen Abschaum in der Justiz? Ich habe vor Jahren in Korneuburg eine anständige Richterin erlebt. Wieso unternimmt man nichts gegen diesen korrupten Abschaum von einer Rechtspflegerin und Rechtspfleger? Die vielen anständigen Personen in Korneuburg werden vor den Kopf gestoßen und der Abschaum wird geschützt.
Allgemein|Kommentare deaktiviert für Justiz Korneuburg Unterstützer des Burgenländischen Müllverbandes?
Mein Mann hat am 10.1.24 bei IKEA Fundgrube einen Geschirrspüler gekauft. Der untere Korb hat keine Räder und der Besteckkorb fehlte. Er hat zweimal gut gewaschen und danach nicht mehr. Mehrere Telefonate mit IKEA Kundenservice verschiedene Tipps erhalten, trotzdem arbeitet er nicht. IKEA hat mir zugesagt, dass sich das kostenlos ein Techniker ansehen wird. Ich warte jetzt, wie lange es dauern wird und werde weiter berichten.Rücknahme wird von IKEA verweigert. Ist das Kundenservice?
Man stellt Behauptungen auf, betreibt Mobbing, leitet Regenwasser auf unseren Grund, schüttet unseren Gemüsegarten zu, benützt unseren Grund jahrelang, trotz Wissen. dass man schon zu weit auf unserem Grund ist gibt man nach etlichen Jahren Styropor aufs Fundament, stockt illegal auf, holt sich andere Nachbarn zu Hilfe, die illegal ganzes Haus umbauen, oder ist dieses nachträglich genehmigt? Zusätzlich unterstützt der Bürgermeister das Ganze, dieser ist in einer Führungsposition in der Burgenländischen Wirtschaftskammer. Niederschrift Bauverhandlungsakt wird ignoriert. Ich habe nicht geklagt,weil mir mitgeteilt wurde, dass im Burgenland ein eigenes Rechtssystem herrscht.
Endlich hatte ich einen 100%igen Beweis (Foto), dass der Nachbar unseren Grund benützt für Arbeiten an seinem Haus, denn bis jetzt hat er immer alle Arbeiten durchgeführt, wenn ich nicht vor Ort war, das ist nicht mein Hauptwohnsitz. Bezirksrichter seriös und anständig, urteilt nach den Beweisen und gibt mir recht. Eine skrupellose Richterin in Eisenstadt (Berufungsgericht), diese schreibt so viel Schwachsinn. Der Nachbar darf alles, dar auf unserem Grund einen Streifen mähen, arbeiten, aber 5 Minuten parken auf einem anderen Grund darf man nicht.
Für mich besteht der Verdacht, dass die Richterin korrupt ist oder unbe….. . Sie tritt unser Rechtssystem mit Füßen, schadet den Bezirksgerichten und meiner Ansicht nach auch die Gewaltbereitschaft, denn jeder ist ja nicht so wie ich, dass er Gewalt ablehnt und schriftlich mit Argumenten für einen Rechtsstaat eintritt.
Da ja das Nachbarhaus die Feuermauer teilweise zu weit auf unserem Grund ist und dieser abschüssig ist und jetzt nur ein paar Zentimeter am Dach ein Vorsprung, so wird der Regen das Fundament noch mehr freilegen, derzeit schon ca. 20 cm. Was wird dann? Läßt mich dann die Richterin (Abschaum der Justiz) erschießen? Und der Nachbar darf dann auf unserem Grund eine Stützmauer machen?
Ich hoffe, dass hier endlich was geschehen wird und im Burgenland das Österreichische Rechtssystem eingeführt wird. Wenn wir wieder frei Menschen sind, wird man mich mit meinem Outfit grüne Scheibtruhe, Elefant drauf in der Wiener Innenstadt sehen sowie vor dem UNIQA Gebäude.
Allgemein|Kommentare deaktiviert für Kurzzusammenstellung Burgenländische Balkanmethoden 28.4.2020
Ich habe im Südburgenland, das ich bis jetzt bis zum Urgroßvater zurückverfolgen konnte ein Haus und das ist auch mein Geburtshaus. Habe dieses meinem Sohn übergeben und habe das Wohn- und Genußrecht. Ein paar Jahre nach dem Tod unseres Vaters, der mit seiner 2. Frau dort gewohnt hat, fuhr ich sehr wenig ins Haus, weil es wurde mir mitgeteilt, dass im Ort ein paar Leute behaupten, ich komme nur runter und nehme der alten Frau das Geld weg (sie hatte ca. € 1.400,00 Pension) , hatte kein Auto, fuhr nicht auf Urlaub und außer Gemeinde-abgaben sonst keine Abgaben und am Ende des Monats hat mir mein Bruder mitgeteilt kein Geld hatte. Nach einer Zeit erfuhr ich auf dem selben Weg, dass jetzt mein Bruder runter fährt und ihr das Geld wegnimmt. Er fuhr dann ein paar Jahre nicht runter und sie hatte trotzdem kein Geld. Ich kam dann drauf, dass die obere Nachbarin Geld kassiert. Auch hat mir dann mein Bruder mitgeteilt, dass die oberen Nachbarn auf seinen Teil ein Vorkaufsrecht haben wollten. Dieser lehnte ab.
Sämtliche Bilder sind auf Radosztics / Kaufmann Grund.
Als die Frau dann starb stellte ich fest, dass der obere Nachbar ca. 250 m² Grund, davon ca. 50 m² bis zu 1,5 m hoch aufgeschüttet hat (auf unserem Grund) und diesen benützte.
Auch auf der Vorderseite wuchsen seine Thujen in unsere Dachrinne, wobei ca. 1 m Abstand zwischen Haus und Grundstück ist. Ich ließ dann unser Grundstück vermessen und stellte fest, dass ein Teil des Neuzubaues des oberen Nachbarn bis zu 20 cm auf unserem Grund war. Auch wurde ca. vom halben Dach des Gesamthauses das Regenwasser auf unser Grundstück geleitet. Die Dachrinne ging in den Boden und ich hatte ca. 2 m vom Nachbarhaus in unserem Garten eine Quelle (das Grundstück ist abschüssig). Ich habe den oberen Nachbarn angeboten, dass sie von uns ca. 1/2 m Grund auf 20 m Länge erhalten und damit der Dachvorsprung und die Mauer danach nicht mehr auf unseren Grund ragt und sie räumen die unqualifizierte Aufschüttung von unserem Grundstück. wurde von beiden ab gelehnt, weil das gehört schon ihnen, denn sie hätten es ersessen, totaler Schwachsinn. Die nächste Behauptung sie hätten es von unserem Vater mündlich erhalten, auch Schwachsinn. Ich ersuchte dann einen Anwalt im Bezirk um ein Schreiben, dass sie die Aufschüttung räumen sollen. Reaktion ein Schreiben von einer Anwältin (laut eigenen Angaben der Anwaltskanzlei ca. 60 Mitarbeiter und über 20 Juristen). Erfolg war von dieser Anwältin ein Schreiben mit erfundenen Beschuldigungen gegen mich und Sonstiges. Ich habe dann dem Bürgermeister geschrieben (hauptberuflich Führungsposition in der Burgenländischen Wirtschaftskammer)z und ihn ersucht, dass wir alle zusammen vor Ort eine Lösung finden. Nach einer zeitlang bekam ich von ihm ein Schreiben, ich habe es so verstanden Rutsch mir den Buckel runter und gehe zu Gericht. Der Nachbar hätte ihm gesagt das war schon.
Da ich ja etliche Leute dort unten kenne, haben mir ein paar Personen mitgeteilt, dass im Burgenland eine eigene Rechtsmeinung manche Richterinnen und Richter haben. Der Nachbar hat dann im Laufe der Zeit auf der Mauer, die auf unser Grundstück ragt, noch eine Styroporisolierung angebracht, natürlich wie ich nicht da war und auch keine Verständigung erhalten. Auch die eine Betonmauer, die an seine Hausmauer grenzt und ca. 2 m hoch war und diese schon mit Metallstützen bestückt war, dass sie nicht umfällt auf das Grundstück, wurde dann von ihm entfernt und eine neue Steinstützmauer wieder zum Teil auf unser Grundstück gesetzt.
Der Grundverlauf war ihm bestens bekannt, da er bei der 1.Vermessung von mir vor Ort war und er den Vermesser gut kennt. Die 2. Vermessung wurde durchgeführt auf seinen Antrag, weil er von der Gemeinde ca. 1,5 m Gemeindestraße gekauft hat, nördlich von seinem Haus. Ich wollte den Rest der Straße kaufen. Diese ist zwar gekennzeichnet als Durchzugsstraße, ist sie aber nicht
1)
maximal durch Panzer befahrbar, da im ca. letzten Drittel zusätzlich noch vom Baum ca. 15 cm Durchmesser steht und diese nur bis zu unserer Grundstücksgrenze mit dem Traktor befahrbar ist, Rest nur mit Panzer. Außerdem ist sie durch einen Anrainer im letzten Rest durch Elektrozaun gesperrt.
Da unser Zaun zur Straße etliche Jahrzehnte, ca. 50 Jahre unansehnlich ist, so will ich einen neuen setzen.
Einschlagen des 1. Stehers auf unserem Grund zum oberen Nachbar waren nach ca. 1/2 Stunde Uniformträger vor Ort und danach Gemeindemitarbeiter. Knapp vor dem Uniformträger ist beim oberen Nachbarn ein junger Mann eingetroffen und diesen hat der eine Uniformträger herzlich begrüßt und längere Zeit geplaudert. Der eine Uniformträger hat mich dann eindringlich belehrt, dass dieser Steher unbedingt mit Reflektoren gesichert werden muß. Dieser steht auf unserem Grund und dort endet auch der befestigte Gehsteig.
Dass der vis a vis Nachbar den öffentlichen Gehsteig ca. 15 cm tief, ca. 40 cm breit und ca. auf einer Länge von 15 m aufgegraben hat und am Ende den Grenzpunkt (Metallpilz) auf seine Mauer gelegt hat, hat natürlich der Uniformträger nicht gesehen (Fotos vorhanden).
Auch der vis a vis Nachbar ist zum oberen Nachbar dazu gestoßen, hat mich denunziert. Der 2. war ein anständiger Polizist und hat dieses nicht zur Kenntnis genommen. Aber da ich von der oberen Nachbarin aufgeklärt wurde, warum er auf Rehab oder Kur war, hat mich das nicht sehr verwundert. Später noch mehr über ihn.
Mir wurde dann von der Gemeinde mitgeteilt, dass ich das Fundament vom Zaun zur Straße nur 60 cm hoch machen darf. Das gilt aber nur für mich. Der vis a vis Nachbar hat es natürlich teilweise doppelt so hoch.
2)
Da nach mehrmaligen Aufforderungen der obere Nachbar die unqualifizierte auf unserem Grund aufgeschüttete Fläche von ca. 50 m² bis 1,5 m hoch nicht geräumt hat, wobei er wußte, wie der genaue Grenzverlauf ist, weil ihn auch der Vermesser sehr gut kennt. Und jetzt tritt ein eigenartiger Bürgermeister mit einer eigenartigen Intelligenz und Charakter (Führungsposition in der Burgenländischen Wirtschaftskammer) auf. Ich habe ihn kontaktiert, dass ich Einsicht in den Bauakt des oberen Nachbarn nehmen will. Er hat abgelehnt, ich bin zwar dort geboren, habe auch von meinem Sohn das Wohn- und Genußrecht und kenne dort auch die Eltern des Bürgermeisters und natürlich auch ihn. Ich brauche die Vollmacht von meinem Sohn. diese hat er dann bekommen, wieder abgelehnt, er braucht eine notariell beglaubigte Vollmacht meines Sohnes. Diese hat er bekommen. Wieder abgelehnt und mir ein Schreiben geschickt vom Verwaltungsgericht Niederösterreich, dass dort steht, er kann mir das verweigern. Da ja ein Titel und ein Amt anscheinend nichts über die Intelligenze aussagt, steht in dem Brief sehr wohl, dass man Anrainerrecht hat. Nach Aufklärung, dass er mir Einsicht in den Bauakt als Anrainer gewähren muß, so habe ich die Mitteilung erhalten, ich muß mich anmelden und darf den gesamten Akt weder kopieren noch fotografieren, nur abschreiben. Ich war mit meiner Frau am Gemeindeamt. Wir waren den ganzen Akt noch nicht durch, da teilte mir der Gemeindemitarbeiter mit, dass er weg muß, denn dieser hat uns die ganze Zeit nicht aus den Augen gelassen. Ich habe das dann rechtlich geklärt, dass man sehr wohl kopieren und fotografieren darf. Ich habe dann nur mehr Teile des Einreichplanes vom Vorgänger kopiert und da wurde ein Erdgeschoßplan eingereicht. Danach war keine weitere Einreichung weder vom Vorgänger, noch von den derzeitigen Besitzers, diese haben ca. 1982 das Haus ersteigert.
Nach Nachfrage beim Bürgermeister, wieso jetzt ein 1. Stock Zubau steht hat mir dieser dann mitgeteilt, der jetzige Besitzer wird einreichen. Am 25.3.2019 wurde von dem oberen Nachbarn Bauvorhaben eingereicht. Am 9.8.2019 bekam ich dann ein Schreiben, Zubau bei bestehenden Einfamilienhaus nachträgliche Baubewilligung.
In der Niederschrift vom 9.8.2019 Stellungnahme von mir sowie Vollmacht von meinem Neffen, dass der Ziviltechniker das Absteckprotokoll nicht richtig ist, dass ich mit dem Zubau in der Gesamthöhe nicht einverstanden bin, sowie die Ausführung des Fundaments bezweifle. Ich habe dann schriftlich auch bei der Gemeinde genauere Angaben über das Absteckprotokoll sowie über die Beschaffenheit des Fundaments mit Schreiben vom 20.8.2019 mitgeteilt. Auch bei der Verhandlung vor Ort bewiesen, dass das Absteckprotokoll nicht stimmt zu unserem Nachteil. Trotzdem wurde die Baubewilligung am 13.8.2019 erteilt. Ich habe am 20.8.2019 Einspruch erhoben. Bei der 1. Bauverhandlung wurde auch festgelegt, dass der Bauwerber eine genaue Vermessung durchführen muß und ich verständigt werden muß und dieses ist nicht geschehen. Für mich erhärtet sich der Verdacht, dass ist deswegen geschehen, weil ja bei Vermessung das Absteckprotokoll falsch ist. Das ein Vermesser halbwegs einen Plan versteht, davon gehe ich aus. Also komme ich zu dem Schluß und mein Verdacht erhärtet sich, dass er korrupt ist.
Auch wurde in der Bauverhandlung bzw. Niederschrift und auch von mir Stellungnahmen klar festgestellt, dass die vorgeschriebenen Änderungen und somit unseren Grund betreten nach vorheriger schriftlicher Verständigung erst durchgeführt werden dürfen. Aber das interessiert keinen und der Nachbar hat zum xten Mal ohne unsere Zustimmung sogar mit Arbeiter unseren Grund betreten.
Meine sämtlichen Einwende wurden vom Bürgermeister, Bausachverständigen, Ziviltechniker ignoriert. Der Gemeinderat hat als 2. Bauinstanz genehmigt. Unklare Grenzen, Verdacht auf unzureichendes Fundament. In der Bauverhandlung wurde schriftlich festgelegt, dass die Vermessung in meiner Anwesenheit sein muß, dieses ist nicht geschehen, für was war die Bauverhandlung?
Für mich besteht der Verdacht, dass dieses nur deswegen möglich ist, weil der Bürgermeister eine Führungsposition in der Burgenländischen Wirtschaftskammer hat.
Der Burgenländische Verwaltungsgerichtshof ist auf meine Argumente nicht eingegangen, sondern hat nur festgestellt, dass ich keine Rechte habe.
Es wurde bei der Bauverhandlung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich bei der Vermessung dabei sein muß. Gemeinde hat das auch im Schreiben behauptet, dass wir verständigt wurden, was nicht stimmt.
Dass der Bausachverständige ein Zauberer oder Wundermensch ist und er sieht, dass die Wand in Ordnung ist und das durch ca. 10 cm Styropor, auch die Prüfung des Betonfundamentes durch Betrachtung alles in Ordnung, glauben Sie das?
Es gibt hierzu mehrere Schreiben, mehrere Bauverhandlungen und Niederschriften, dass meine Argumente stimmen.
3)
Hier kommt eine Auflistung der korruptesten, skrupellosesten, unbe….. sogenannten Richterinnen. Hier gilt die Unschuldsvermutung, denn ich habe auch schon anständige, ehrliche Richterinnen erlebt, die sich nach den Gesetzen halten.
Der vis a vis Nachbar hat meinen Sohn ein paar Mal versucht anzurufen. Weil er ihn telefonisch nicht erreicht hat, schriebe er ihm einen Brief und in diesem stand. er hat die Adresse vom Schreiben des Burgenländischen Müllverbands, der einfach zwei Mistkübel in unsere Einfahrt stellt und die Post einklemmt. Meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wegen Briefgeheimnis wurde eingestellt. Im Burgenland kann man die Post eines anderen öffnen, die Adresse abschreiben und dann meinen Sohn das noch brieflich mitteilen und schreiben, das ich ein böser Mensch bin, aber warum und wieso steht nicht. Es gibt keinen Grund. Er selber hat sein komplettes Haus jahrelang mit einem Mann umgebaut, komplette Dachänderung, Abriß Wirtschaftsgebäude, verändert wieder aufgebaut, zusätzlich Bauten errichtet mit geschätzten 60 m².
Bürgermeister stellt fest, ich habe kein Anrainerrecht und gibt keine Auskunft.
Aber vielleicht sollte ich mich nicht wundern, denn mich hat die obere Nachbarin aufgeklärt, warum er öfters auf Rehab oder Kur war. Damit konnte ich mir ein gutes Bild machen. Die untere Nachbarin leitet jahrelang einen großen Teil ihres Regenwassers auf unserem Grund ab. Ihren Grund hat sie aufgeschüttet ca.25 cm hoch und den Graben auf der gemeinsamen Grenze der ihr Wasser ableiten sollte, zugeschüttet. Weil sie dieses ändern mußte hat sie meinem Sohn einen bösen Brief geschrieben, dass die obere Nachbarin sie aufgeklärt hätte, dass ich ein böser Mensch bin. Natürlich ohne Beweise. Auch reingeschrieben, sie hätte seine Adresse von der Gemeinde. Anzeige gegen die Gemeinde wegen Datenschutz von einer Richterin in Eisenstadt eingestellt.
Der obere Nachbar, der die unmittelbare Nachbarschaft aufklärt, dass ich ein schlechter Mensch bin und auch ihre Enkeltochter beim Spielen mit vis a vis Buben schreit zu mir rüber, hallo böser Nachbar! Was wird aus so einem Kind. Sie selber kassiert Geld, setzt Thujen, läßt diese über einen Meter zu mir rüberwachsen, dadurch ist unsere Dachrinne sowie ein Teil unseres Daches und die Mauer kaputt.
Als die alte Frau, die bei uns das Wohnrecht hatte mit 90 Jahren nicht mehr den Gemüsegarten bearbeiten kann, der auf unserem Grund stand, schüttet sie diesen ca. bis zu 1.5 m auf im Ausmaß von ca.50 m² unqualifiziert und auch Plastik dazwischen. Weiteres weiß ich noch nicht, mehr dann, wenn ich das abtrage.
Mehr im 1. Teil.
Trotz mehrmaliger Aufforderung, unser Grundstück nicht zu betreten wird dieses ignoriert und mit Bauresten wie Styropor, Beton, Verputz verschmutzt. Mehrmalige Aufforderungen, dieses zu unterlassen, wird immer wieder ignoriert. Kann ich alles beweisen, da ich immer wieder Fotos mit Datum mache. Sie aber persönlich nur erwischt habe und sie sofort unser Grundstück verlassen haben.
Am 21.8.2019 habe ich den oberen Nachbarn ertappt, dass er mit einer 2. Person (mir fremde Person) mit einer Leiter von unserem Grundstück verschwand. Ich konnte ihn aber noch fotografieren.
Da ich jetzt einen 100%igen Beweis hatte, habe ich durch meinen Anwalt beim Bezirksgericht Klage eingereicht. Zahl 2 C 1098/19a – 9.
Der Richter vom Bezirksgericht hat das Klagsbegehren korrekt und nach der Beweis- und Gesetzeslage zu meinem Gunsten entschieden. Ihm war auch klar, dass die Aussagen des oberen Nachbarn nicht der Realität entsprechen, wie z.B. der Bürgermeister hätte ihm einen Zettel gegeben, wo draufgestanden ist, er darf jederzeit unser Grundstück betreten. Was der Bürgermeister ist und was er sich erlaubt, ist in diesem Schreiben mehrmals erwähnt und er hätte nur 1/2 Stunde für die Arbeit gebraucht. Der Dachvorsprung von einem leicht Schrägdach reicht von der Mauer ca. 30 cm von der Mauer auf unsern Grund. Der Mann, der dieses durchgeführt hat, hat die Hauptarbeit von seinem Garten aus durchgeführt. Ich bin ein Handwerker, kann sehr viel, aber einen Dachvorsprung von ca. 20 cm Überhang zu entfernen, wie soll das gehen und ich stehe oder liege drauf und das Ganze in ca. 8 m Höhe, das begreift ein Schulkind, dass das nicht geht. Aber die Anwältin und die Richterin des Berufungsgerichts halten das für möglich.
Mich erinnert das an den Witz, dass man auf einem Ast sitzt und schneidet diesem beim Stamm ab. Welche Intelligenz hat eine Richterin? Dass die Anwältin das glaubt verwundert mich nicht, denn wenn man so viele unqualifizierte, unrichtige Behauptungen in den Schreiben an mich zum Besten gibt wundert mich nichts. Denn mir wurde mitgeteilt, dass eine Anwältin im Namen ihres Klienten jeden Schwachsinn und Unwahrheit schreiben darf.
4)
Der Beschluß vom Landesgericht Eisenstadt Argumente im Schreiben 13 R 13/201 ist ein Roman mit lauter Unwahrheiten. Auf Seite 3 binnen 14 Tagen nach Bauverhandlung zu entfernen steht nirgends. Es wurde von mir auch schriftlich zur Stellungnahme darauf hingewiesen, dass vor jeder Tätigkeit unbedingt wir verständigt werden müssen und schon gar nicht, dass ich damit einverstanden wäre mit dieser Handlung. Auch weitere Behauptungen womit ich unterzeichnet hätte und einverstanden wäre, ist eine Unwahrheit. Auch im Bescheid Baubewilligung steht nichts wie im Beschluß von Eisenstadt geschrieben. Dass die Arbeiten nur 1/2 Stunde in Anspruch genommen haben ist unwahr, das begreift sogar ein Schuldkind. Dass keine Wiederholungsgefahr besteht ist ein Schwachsinn. Aber vielleicht hat der heilige Geist den Betonüberhang vom Fundament abgestemmt. Auch ich hätte die Störungshandlung beobachtet und keine Einwende ausgesprochen. In der Klage vom Bezirksgericht wurde von den Beklagten vorgebracht, dass ich sie endlich erwischt habe. Das der Nachbar mit dem 2. Mann zu diesem Zeitpunkt die Leiter geschultert haben und vom Grund laut Foto und schnell verschwunden sind. Ich habe dann unser Haus durch die Scheune die Straße betreten, um sie wieder zu fotografieren, wenn sie die Leiter verladen, der 2 Mann war aber schon mit einem weißen Kombi, Fotos vorhanden, unterwegs. So schnell habe ich noch nie einen erlebt, der eine Leiter verladet und wegfährt. So viel Unwahrheiten und Widersprüche auf Seite 3 von Eisenstadt ist einzigartig.
Seite 4 Behauptung, dass das Haus auf der Grundstücksgrenze steht ist eine Unwahrheit. Anzeige gegen den Vermesser, dass das nicht stimmt. Mehrere schriftliche Einwendungen. Weiteres steht, dass sich ein schmaler Streifen von 1 – 3 m vom Haus zu unserem Grund befindet, wo die Besitzverhältnisse nicht geklärt sind. Vielleicht kann mir das einer erklären, zwei Zeilen vorher wird behauptet, dass das Haus genau auf der Grundstücksgrenze steht. Alleine hier ergibt sich für mich der dringende Verdacht, dass diese Richterin skrupellos, korrupt oder unbe….. ist. Weil ich gehe davon aus, dass ihre Intelligenz doch hoher ist als von einem Schulkind. 2013 war dort kein Unkraut, Fotos vorhanden, und danach nicht nur gemäht und zeitweise auch Unkrautvernichtungsmittel gespritzt.
Auf Seite 5 steht plötzlich eine genaue Frist für den Dachvorsprung, wurde nicht erteilt. Vorher aber binnen 14 Tagen, was stimmt jetzt ? Auch steht es wurde nicht besprochen die Grundstücksbetretung. Auf Seite 6 wird festgestellt, dass das Abstellen eines Fahrzeuges für 5 Minuten eine Störung darstellt. Danach wird bis Seite 9 alles Mögliche erklärt, über Anstreichen, Verdunkeln, Schloß austauschen usw.
Auf Seite 9 eine kurzfristige Klarstellung einer Leiter (1/2 Stunde zugegeben) auf unserem Grund ist keine Verletzung, weil die Leiter ist ja ca. von der Straße (ca. 10 m) vom heiligen Geist hingebracht und wahrscheinlich auch den Nachbar mit seinem Handwerker hingebracht oder?
Ich war ca. 40 Jahre selbständig. Ich wurde geklagt, ich habe geklagt, und zwei Prozesse verloren, weil ich zu wenig Beweise hatte.
So ein Urteil habe ich nur einmal erhalten, gegen die UNIQA. Ich habe dieses Urteil mehrmals gelesen, denn so viel Schwachsinn, Unwahrheiten, widersprüchliche Erklärungen kann nur mein dringender Verdacht dahin führen, dass diese Frau korrupt, skrupellos und unbe….. ist. Denn dass sie eine höhere Intelligenz als ein Schulkind hat, setze ich voraus. Diese Frau schädigt nicht nur unser Rechtssystem sondern auch ihre Kollegen in den Bezirksgerichten. Diese bemühen sich und handeln intelligent, charaktervoll und nach Beweisen und dann kommt so ein Abschaum von der Justiz und zerstört die Bemühungen. Ich befürchte, dass die Bezirksgerichte die Urteile nicht gerecht sprechen, wenn eine junge Anwältin von einer Anwaltskanzlei mit ca. 20 Anwälten und 60 Mitarbeitern skrupellos Menschen vertritt und diese haben eine marktbeherrschende Position und somit besteht auch für mich der Verdacht, dass diese Richterin von ihnen gekauft wurde. Wenn hier niemand diese Personen stoppt, so ist unsere Justiz total korrupt.
Wenn man in einem Obstkorb ein faules Obst nicht entfernt, so ist nach einiger Zeit das ganze Obst faul.
Da ich immer wieder anständige Richterinnen und Richter erlebe, so gebe ich die Hoffnung nicht auf. Denn wenn das so weiter geht wird es nicht lange dauern und die körperliche Gewalt wird immer ärger. Darum werde ich weiterkämpfen, gewaltfrei und schriftlich.
Ich lebe nach zwei Kriterien, ich tue einem anderen das nicht an, was ich selber nicht will und man muß im Leben immer wieder das Unmögliche versuchen um das Bestmögliche zu erreichen.
Und weil ich in dieser Angelegenheit schon etliche Tausend Euro Verlust habe, so werde ich noch mehr darum kämpfen und wenn die Corona Sklaverei zu Ende ist verstärkt hauptsächlich in Wien vor der UNIQA, Untere Donau Straße, ca. um 8.30 Uhr vor Ort sein sowie durch die Stadt mit meinem Outfit grüne Scheibtruhe, darauf eine Elefantenfigur auftreten. Gespräche werde ich auch dort gerne führen.
Oder wird hier schon hingearbeitet auf die neue Justizministerin?
5)
Da ja von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt Anzeigen Briefgeheimnis, Datenschutz der Gemeinde, Mobbing sowie gegen Vermessungsbüro wegen Absteckprotokoll teilweise falsch, weil Anzeige eingestellt, versucht das Vermessungsbüro wieder Eigenheiten zu setzen, wo für mich der dringende Verdacht besteht für Betrug.
Man schickt meinem Sohn einen Teilungsplan, wo der Nachbar von der Begradigung ein paar Quadratmeter und mein Sohn hat der Gemeinde Grund kauft und im Zuge diesem meinen Sohn ein paar Quadratmeter zur Begradigung dazugekauft hat. Dieses ist schon seit 2014 erledigt und mein Sohn hat an dieses seriöse Vermessungsbüro die Kosten schon bezahlt und laut Gemeinde isg schon lange alles erledigt. Weil aber die Staatsanwaltschaft Eisenstadt alle Verfahren einstellt, so versucht man es halt wieder, weil es passiert ja nichts.
Allgemein|Kommentare deaktiviert für Im Burgenland geht es ärger zu als im tiefsten Balkan 15.4.2020
Oberer Nachbar leitet Regenwasser auf unseren Grund, eignet sich ca. 50 m ² Grund an , schüttet diesen unqualiviziert ca.1,5 m hoch auf. Seine Hausmauer ist teilweise 20 cm auf unserem Grund. Dachvorsprung nochmals mindestens 20 cm auf unserem Grund, stellt unwahre Behauptungen auf. Stockt illegal auf, Gemeinde genehmigt trotz meinen Bedenken, dass Fundamentbeton und Fundamentmauer bei weitem den Vorschriften nicht entspricht. Verweigert mir öfters Akteneinsicht für den Bau. Das kann sich nur ein Bürgermeister leisten, der ein e Führungsposition in der Burgenländischen Wirtschaftskammer hat.
Vis a vis Nachbar macht Zaunmauer teilweise über 1 m hoch, mir schreibt man 60 cm. Man gewährt mir keine Anrainerrechte. Er baut jahrelang das Haus komplett um, teilweise neue Dachkonstruktion, zusätzliche Neubauten, Abriss Wirtschaftsgebäude, teilweise Neuerrichtung.
Unterer Nachbar leitet Dachregenwasserauf unseren Grund und zum Schluß kommt noch der Verdacht hinzu, korrupte Richterinnen von Eisenstadt, die Anzeigen einstellen, ohne ausreichender Begründung.
Gerichtsurteil Bezirksgericht kompetent, anständig und ehrlich. Verwaltungsrichterin ist der Meinung, dass der obere Nachbar auf unserem Grund alles machen darf was er beliebt.
PS.: Sie können gerne auch mit mir persönlich sprechen, wenn wir wieder unsere Freiheit haben und das Wetter es erlaubt bin ich ab und zu vor der UNIQA in Wien, Untere Donaustraße bzw. auch in der Stadt unterwegs mit meinem unverwechselbaren Outfit grüne Scheibtruhe, Elefant.
Es würde mich freuen, anständige Menschen kennenzulernen.
Allgemein|Kommentare deaktiviert für Im Burgenland ist ein extrem tiefer Korruptionssumpf
Ich habe mein Geburtshaus im Südburgenland vor Jahren an meinen Sohn übergeben und besitze ein Wohn- und Genußrecht und habe mich gegenüber meinem Sohn verpflichtet, sämtliche Angelegenheiten, Pflichten und Rechte zu regeln.
Ich fahre in normalen Zeiten alle paar Tage auf 2 –3 Tage ins Haus. Doch jetzt in der Corona Zeit habe ich mir vorgenommen, den Abstand größer zu halten. Da jetzt am 25.3. und 26.3.2020 Schneefall angesagt war, bin ich am 25.3.2020 um 10.00 Uhr unten angekommen, habe mich vorbereitet auf eventuell eine Nacht (mein Nachbar hat mich bei der Ankunft gesehen).
Um 10.50 Uhr standen im Hof zwei Uniformträger. Sie erklärten mir, dass ich das Haus und Anwesen verlassen muß und noch Zeit hätte zusammenzupacken. Die Angelegenheit fand so statt,ich stand bei offenem Fenster im Wohnzimmer und die Uniformträger ca. 1,5 m davor. Wir waren alle ungeschützt, weder Handschuhe noch Gesichtsmaske. Da ich mich keiner Polizeianweisung widersetze, habe ich zusammengepackt und das Haus bzw. Anwesen um 11.10 Uhr verlassen und bin nach 2003 Leitzersdorf gefahren. <ich bin ein vorsichtiger Mensch, habe auf meiner Wohnadresse vollgetankt, auch Verpflegung eingepackt und im Auto habe ich immer Schutzmaske und Handschuhe. Denn ich will weder andere noch mich gefährden. Ich bin ohne Anhalten von meiner Wohnadresse ins Südburgenland gefahren.
Für mich ist die Handlung der Uniformträger nicht nachvollziehbar, da ja der Kanzler und auch in ein er Zeitung ausdrücklich vermerkt war, dass man in das 2. Haus oder Wohnung fahren darf. Denn weder in meinem Hauptwohnort, noch im 2. Haus besteht ein absolutes Ausgangsverbot. Ich werde dieses Schreiben an verschiedene Stellen schreiben und ersuche kompetente Personen mir mitzuteilen, ob das in Ordnung ist, denn ich hoffe nicht, dass das derzeit so ist, dass ich nirgends mehr hin darf.
Ich muß in Kauf nehmen, wenn ich längere Zeit nicht im 2. Haus bin, dass dann ein Nachbar plötzlich im Haus sitzt.
Auf Baustellen,die ja teilweise weit weg vom Wohnort sind dürfen mehrere Leute arbeiten.
Weder ich, meine Frau noch die Nachbarschaft hat zum derzeitigen Zeitpunkt Verdacht oder überhaupt Corona.
Allgemein|Kommentare deaktiviert für Ausgang Corona 25.3.2020
a) “UNIQA versucht mich mit sämtlichen Tricks zum Schweigen zu bringen”
b) “UNIQA legt bei Gericht gefälschte Dokumente vor”
Ich widerrufe gegenüber der UNIQA Österreich Versicherungen AG die oben genannten Behauptungen als unwahr.
Matthias Radosztics
Zur Erklärung:
UNIQA stellte beim Gericht Korneuburg den Antrag auf einstweilige Verfügung, danach 3 Gerichtstermine, alle vom Gericht abgesagt und danach habe ich Versäumnisurteil erhalten.
Die UNIQA hat jahrzehntelang bei Reha- und Krankenhausaufenthalt bezahlt. Ich hatte 1979 bei AUSTRIA Versicherung eine Krankenversicherung abgeschlossen auf Taggeld, die die UNIQA übernahm. 2011 hat die UNIQA die Zahlungen eingestellt. Ich habe geklagt. Bei Gericht sagt Anwalt der UNIQA die Zahlungen wären irrtümlich passiert und legte Dokumente vor.
1. Dokument beeideter Schriftsachverständiger stellt auf der Kopie des Antrages fest, dass meine Unterschrift mit größter Sicherheit nicht von mir ist. Weiteres 2 verschiedene Handschriften.
2. Dokument meine Originalpolizze auf Original AUSTRIA Papier ist nicht ident mit der vorgelegten Kopie von der UNIQA.
Da man zur 100%igen Feststellung Originaldokumente braucht, diese gebt es laut UNIQA nicht mehr. Ich habe das ausführlich in meiner Homepage www.bg-atschimmmel.com gebracht. Ich kann nur jeden empfehlen, zu überlegen, welche Versicherung und bei wem er diese abschließt.
Im September 2017 bekam ich wieder vom Gericht auf Antrag der UNIQA Strafe, gesamt etliche Tausend Euro, weil ich den Widerruf nicht so gestaltet habe, wie Sie oben sehen, sondern nur aus meiner Homepage und von den Fahrzeugen entfernt habe.
PS.: Ich habe schon etliche € 10.000,00 Schaden, bin finanziell ruiniert und durch meine Krankheit extrem Herzinfarkt gefährdet. Wann schafft UNIQA den Rest mit Hilfe einzelner korrupter Richterinnen und Richter in Korneuburg und Wien3?
Allgemein|Kommentare deaktiviert für Widerruf UNIQA 23.1.2020