Archiv für August 2019

Neues über den Südburgenländischen Bürgermeister, der eine Führungsposition in der Burgenländischen Wirtschaftskammer hat

Mittwoch, 28. August 2019

Ich bekam am 27.8.2019 ein Einschreiben der Gemeinde, ausgestellt am 26.8.2019 Betrifft: Bauüberprüfung gemäß § 25 Bgld. Baugesetz mit folgendem Wortlaut:

Aufgrund einer Eingabe findet am Freitag, den 6. September 2019 um 15.00 Uhr eine Bauüberprüfung durch Organe der Baubehörde (Bürgermeister, Bausachverständiger) am Objekt ………………………..statt. Um Anwesenheit des Eigentümers bzw. seine bevollmächtigten Vertreters wird gebeten.

Ich hätte Zeit das Schreiben bis 16.9.2019 abzuholen. Ich kann ja nicht 24 Stunden erreichbar sein, wenn dieser hochintelligente Bürgermeister pfeift, muß ich dann schon habt acht stehen?

Außerdem ist es ja normal, dass man genau schreibt, was überprüft werden soll, denn ich kenne ja di8e Paragraphen nicht. Oder will er meine  Schuhnummer überprüfen oder ob ich einen guten Kaffee machen kann? Wer hat die Eingabe gemacht?

Bauverhandlung wie am Balkan!

Dienstag, 13. August 2019

Selbstverständlich gilt für alle hier Genannten die Unschuldsvermutung.

Man nimmt dem Nachbar einfach einen Grund weg, schüttet ca. 50 m² bis zu 1,5 m hoch auf auf den Gemüsegarten, weil die Frau, die das Wohnrecht hat um die 90 Jahre und ihn nicht mehr bewirtschaften kann. Nach dem Tod stellen das die Besitzer fest. Die Besitzer bieten den Nachbar an, ca 15 m² zu überlassen un der Nachbar überlässt ihnen ca. 4 m² und er muß das Ganze ordnungsgemäß entfernen, aber er tut es nicht und er behauptet:

1) er hätte es ersessen, totaler Schwachsinn

2) er hätte es von unserem Vater erhalten, wieder Schwachsinn,

3) das war schon, al er das Objekt 1982 gekauft hat, totaler                   Schwachsinn.

Ich wende mich an den Bürgermeister, Antwort vom Bürgermeister rutsch mir den Buckel runter und gehe zu Gericht.

Als diese Angelegenheit ins Fernsehen kommt, war keiner bereit, auch der Bürgermeister nicht, vor der Kamera zu sprechen. Ich lasse vermessen und stelle fest, dass die Feuermauer bis zu 15 cm auf unserem Grund steht. Ich will Akteneinsicht nehmen im Bauakt vom Nachbarn, wird mir vom Bürgermeister verweigert, da ich nur das Wohn- und Genußrecht habe. Der Bürgermeister besteht darauf, dass mir mein  Sohn eine beglaubigte Vollmacht gibt, die bekommt er. Danach verweigert er mir wieder die Akteneinsicht und schickt mir ein NÖ Gerichtsurteil, wo auf der 1. Seite steht, dass er das nicht genehmigen braucht. Auf der 2. Seite steht, dass er sehr wohl Akteneinsicht zulassen muß. Danach besteht er darauf, dass ich den Akt nicht kopieren oder fotografieren darf. Was wieder ein Schwachsinn ist. Ich stelle fest, dass dem Vorbesitzer nur ein Erdgeschoßbau genehmigt wurde. Er steht aber ein Stockhaus dort. Kein Problem am Balkan, wenn man den passenden Bürgermeister hat. 

Der Nachbar hat in der Zwischenzeit vom Vorgänger des jetzigen Bürgermeisters (ein sehr anständiger Mensch) ca. 1,5 m von der Straße zukaufen können. Damit wurde das auch von einem anständigen  Vermessungsbüro straßenseitig und auf unserer Seite neu vermessen und der vorherige Bürgermeister hat auch erreicht, dass der Nachbar ca. über 100 m² Dachfläche Regenwasser, die er auf unserem Grund abgeleitet hat, ändert.

Ich habe den Nachbarn wieder aufmerksam gemacht, dass er zu weit auf unserem Grund ist mit einem Teil der Feuermauer sowie auch den Dachvorsprung noch weiter auf unserem Grund.

Bei der  1. Bauverhandlung im Mai 2019 wurde schriftlich  festgelegt, dass er wieder neu vermessen muß, da er die Grenze bestritten hat und auch ich diese bestritten habe. Auch wurde schriftlich festgelegt, dass ich bei der Vermessung anwesend sein muß, was ja logisch ist und ich ihm im Zuge meiner Anwesenheit gestatte, dass er unser Grundstück betritt, denn anders geht er nicht.

Schriftliche Festlegungen interessieren aber keinen Bürgermeister oder Nachbarn. Meine Frage an den Bürgermeister, wieso ich bei der Vermessung nicht verständigt wurde, teilte er mir schriftlich mit, dass mein Sohn verständigt wurde, dies stimmte auch nicht. Nach Aufforderung wie und wann er verständigt wurde teilte er mir mit, es wurde niemand verständigt.

2. Bauverhandlung am 9.8.2019 außer dem  Bauwerber, sein Freund (mein vis a vis Nachbar), dieser öffnet Post von meinem Sohn und schieb ihm dann, dass ich ein schlechter Mensch bis, konnte aber nicht begründen, warum.

Ich nehme an deswegen Freund, weil dieser jahrelang komplett sein Anwesen umbaut, größten Teil des Hauses Dachveränderung, Wirtschaftsgebäude abgerissen, verändert, neu errichtet, zusätzliche Garage mit großem Raum errichtet.

Was man vom vis a vis Nachbar halten kann, kann ich mir vorstellen, wenn das stimmt, was mich die obere Nachbarin aufgeklärt hat, warum er auf Kur ist. Er hat mich versucht bei der Polizei zu denunzieren und seine Frau hat bei der Bauverhandlung Äußerungen bzw. Beschuldigung gegen mich erh9oben, die mich so aufgeregt haben, dass mich der Bürgermeister rausgeschickt hat, aber er hat nicht gehört, was sie sagte, denn ich wollte das protokollieren.

Auf meine Beschwerde teilt mir der Bürgermeister mit, ich habe kein Anrainerrecht, da ich zu weit weg bin. Unser Grundstück zum Haus vom vis a vis ist ca. 17 m weg. Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze vis a vis liegt 10 m weg, und ich hätte beim vis a vis Nachbar beim Bau der Zaunmauer (Panzersperre) extrem tief und geschätzte 30 m breit kein Anrainerrecht, das wurde mit der Bezirkshauptmannschaft vereinbart, dieses bekam ich schriftlich, aber in der Bezirkshauptmannschaft weiß niemand was davon.

Der vis a vis Nachbar hat aber zum oberen Nachbarn schon ein Anrainerrecht, wobei Grundstücksmauer und Einreichplan für illegale Aufstockung ca. 25 m weg ist. Jetzt bei der letzten Bauverhandlung zeigt der Bürgermeister wieder seinen Charakter und Intelligenz.

Er holt den Ziviltechniker (Vermesser) zur Bauverhandlung sowie den Superbausachverständigen, der einen Blick auf das Fundament wirft und durch die Erde sieht, dass es in Ordnung ist, denn es hat ja jetzt 30 Jahre gehalten und von ihm aus ist alles in Ordnung und den Bausachverständigen hat immens gestört, dass ich eine Schnur vom  Vermessungspunkt B zum Vermessungspunkt F gespannt habe, und daran sieht man, dass diese nicht gerade geht, sondern ein Eck bei der Feuermauer macht.

Zusätzlich spannte ich  von beiden genannten Punkten  in einem Abstand von 50 cm eine weiße Schnur, die gerade lief und daran sieht man, dass die Punkte C, D, E versetzt sind. Dieses war dem sogenannten Bausachverständigen nicht recht und ich soll das sofort entfernen. Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass diese Schnüre auf unserem Grund sind und er mir keine  Anordnungen geben kann.

Der Ziviltechniker, der nicht weiter als Punkt F ging, stellte fest, dass sein Absteckprotokoll richtig ist. Dies ist jedoch eindeutig eine Falschaussage.

Hier mein Beweis, warum dieses Absteckprotokoll unrichtig ist und es besteht der dringende Verdacht, dass dieses vorsätzlich falsch ist.

So ist es jedoch im Südburgenland, wo der Bürgermeister einen Führungsposten hat bei der Wirtschaftskammer (Wirtschaftskammer ist man Zwangsmitglied).

Ich würde den Lesern dringendst  empfehlen, die Grenzen, die dieser Ziviltechniker, der einen Filialbetrieb im Südburgenland hat, die Zentrale wwwjedoch in der Steiermark ist, nachzuprüfen. Diese Empfehlung gilt jedoch nicht für diese Personen, die ihn beauftragt haben.

Ich darf den Namen nicht schreiben, aber ich kann ihn  gerne persönlich nach Terminvereinbarung Tel.Nr. 06z64/143 08 47 bekanntgeben.

Weitere Berichte folgen und unbedingt www.bg-amtsschimmel.com lesen.

Südburgenland

Dienstag, 06. August 2019

rum ich ei Da sich immer mehr Freunde und Bekannte wundern, warum ich bei den oberen Nachbarn so genau bin, versuch ich dieses hier zu erklären:

Unser Vater ist Ende 1983 nach jahrelangem schweren Leiden verstorben. Mein Bruder und ich hatten bis 1985 Kontakt zur Frau Hermine (2. Frau vom Vater), da sie dort mit ihrer Schwester das Wohnrecht hatte.

Es wurde mir dann in Wien, wo ich im 10. Bezirk ein Geschäft hatte durch mehrere Personen mitgeteilt, dass ich nur runterfahre und der Frau Hermine Geld wegnehme.

Ich bin dann nicht mehr ins Haus gegangen. Nach einer Zeit hörte ich, dass angeblich plötzlich mein  Bruder der Frau Hermine Geld wegnimmt. Ich teilte ihm dieses mit und er besuchte dann jahrelang nicht die Frau Hermine.

Als er wieder einmal unten war, wollte die obere  Nachbarin von ihm, er besaß 1/3 des Hauses, ein Vorkaufsrecht. Er lehnte ab und hatte keinen Kontakt mehr zu den oberen Nachbarn.

Z.B. zum 90. Geburtstag lud Frau Hermine mehrere Personen ins Gasthaus ein. Als es zur Zahlung ging, ca. ein paar Hundert Euro, erklärte sie meinem Bruder, sie hat kein Geld und mein Bruder beglich die Rechnung. (Ich war nicht anwesend). Er fuhr dann ca. nach zwei Monaten gleich nach dem Ersten runter und bekam dann das Geld retour, da sie knapp nach dem Ersten das Geld hatte. Denn sie bekam ja am Anfang des Monats ca. € 1.400,00 Pension. Wenn mein Bruder mit ihr einkaufen ging, machte dieser ca. € 50,00 bis € 60,00 aus für eine Woche. Die Frau verreiste überhaupt nicht, hatte kein Auto, hatte auch keine neuen Kleider, Schuhe oder sonst was und kochte und heizte mit einem Holzofen und hatte am Monatsende kein Geld. Als sie starb fand ich unter den Unterlagen, dass die obere Nachbarin Geld kassierte. Wenn sie ihre Pension bekam, so legte sie diese in eine Pralinenschachtel in die Kredenz. Diese war am Monatsende leer.

Es teilte mir eine Frau mit, dass sie nicht mehr ins Haus geht, um nicht in Verdacht zu geraten.

Ich habe mich im Sommer 2013 bei meinen unteren Nachbarn und den vis a vis Nachbarn vorgestellt und ihnen mitgeteilt, dass ich mich jetzt um das Anwesen kümmere und hatte dann ein paar Jahre  vernünftigen Kontakt.

Anfang 2018 bekam mein Sohn von den unteren Nachbarn ein Schreiben, dass sie die obere Nachbarin aufgeklärt hätte, dass man mit mir nicht reden kann und sie hätte die Adresse von der Gemeinde. Der vis a vis Nachbar hat versucht meinen Sohn anzurufen, dieser hat jedoch nicht abgehoben und auch nicht zurückgerufen.

Daraufhin erhielt er ein Schreiben, dass ich ein so schlechter Mensch bin und er hätte die Adresse von dem Schreiben die vom Burgenländischen Müllverband auf den Mistkübeln waren und vor unserer Einfahrt standen. Nur die Telefonnummer stand dort nicht und von mir hat sie niemand erhalten (Briefgeheimnis, Anzeige erfolgte). Denn die Telefonnummer von  meinem Sohn liegt nur auf der Gemeinde auf. Jahre vorher hatte ich ein gutes Verhältnis zum vis a vis Nachbar; seine Söhne mähten das Gras bei uns und er schaufelte ,mir auch im Winter, wenn ich nicht da war, den Gehsteig frei.

Zwei Schreiben vom Anwalt schon erhalten, wo Unwahrheiten und  Beschuldigungen enthalten sind. Es wird doch ein anständiger, selbstdenkender Mensch nicht glauben, dass ich den oberen Nachbarn noch entgegenkomme.

Wie am Land üblich wird mir alles Mögliche mitgeteilt, aber bis jetzt ist keiner bereit, mir dieses schriftlich zu bestätigen, denn niemand will sich mit dem oberen Nachbarn anlegen. Wenn Sie es wünschen, kann ich ihnen selbstverständlich die Schreiben vom oberen Nachbarn und Anwalt zukommen lassen.

Am 25.5.2019 war ich fast den ganzen Tag im Hof und habe verschiedene Arbeiten durchgeführt. Um ca. 15.30 Uhr kam die Enkelin der oberen Nachbarin zum vis a vis Nachbar seinem Enkelsohn und sie spielten auf seiner Panzersperre (Grenzmauer). Um 16.00 Uhr rief plötzlich die Enkelin vom oberen Nachbarn zu mir hallo, böser Nachbar, das hörte auch die vis a vis Nachbarin, die weiter weg von den Kindern war. Ich sagte zu der Nachbarin, wie tief sie sinken, dass sie den Kindern ca. 4 Jahre so was beibringen. Sie rief dann die Kinder zu sich und ich sah sie teilweise nicht mehr.

Ich habe schon bemerkt, dass nach den Stimmen mehrere Kleinkinder im Hochsommer bei Pool des oberen Nachbarn sind. Was soll aus diesen Kindern werden, die so beeinflusst werden? Ich begreife nicht manche Eltern, die ihre Kinder zum oberen Nachbarn Pool bringen und so manipuliert werden. Mein Verdacht ist, dass die negativ manipuliert werden. Die obere Nachbarin hat seit ca.2 Jahren das Pool um das Doppelte vergrößert und direkt an die Grenze gestellt. Für mich besteht dann der Verdacht, dass sie den Kindern und Erwachsenen einredet, ich bin schuld, wenn die nicht um den Pool laufen können, denn ich werde dort mit einem Zaun unser Grundstück abgrenzen.

Ich habe zwei Vorschläge unterbreitet, die wurden sowohl vom oberen Nachbarn als auch von der Gemeinde abgelehnt.

Seit den letzten Vorkommnissen gibt es keinen Kompromiss mehr und ich bestehe auf eine genaue, rechtliche Lösung. Ich habe genaue Pläne und weiß auch, wo die Grenzen sind. Auch wusste ich nicht, dass der Gemeindesachverständige dieser ein Hellseher und Wundermensch ist. Denn es genügt ein Blick und er weiß, dass das Fundament in Ordnung ist. Wenn man sich jedoch den 2. Bau vom ehemaligen Besitzer ansieht (Fundamenterrichter), so würde ich in so einem Haus weder aufstocken, noch drinnen wohnen. Auch die Wand über dem Fundament vom oberen Nachbarn wo ich 2013 Fotos gemacht habe, als noch keine Styroporverkleidung war, so würde es mich nicht wundern, wenn hier noch ein größeres Unglück geschieht. Ich kann dann nur hoffen, dass ich nicht in der Nähe bin und ich werde mich dann an die derzeitigen Besitzer schad- und klaglos halten. Es ist bedenklich, wie in manchen Gemeinde das Baurecht gehandhabt wird. Bei mir war das Landesvermessungsamt binnen 4 Tagen da (Zaunsteher), hier wird es anscheinend Monate dauern. Ich werde aber in der Zwischenzeit hier weitere Schritte unternehmen.

Bei der Bauverhandlung im Mai 2019, wo es darum ging, die illegale Aufstockung zu genehmigen, wurde vereinbart, dass der obere Nachbar eine Vermessung durchführen muß und ich bei der Vermessung anwesend bin. dies wurde nicht gemacht und die Behauptung, mein Sohn hätte ein diesbezügliche Nachricht erhalten, stimmt auch nicht. Wo sind die Beweise? Es ist ja logisch, dass bei einer Grenzvermessung beide Parteien anwesend sein müssen um diese ordnungsgemäß durchzuführen. Das Ziviltechnikerbüro für Vermessungswesen, das angeblich die Vermessung durchgeführt hat,  besteht der dringende Verdacht, dass diese nicht gesetzesmäßig durchgeführt wurde. Deswegen erstatte ich Anzeige gegen das Ziviltechnikerbüro, Verdacht auf nicht korrekte Festlegung der Grenzvermessungspunkte in der Natur. Denn die Meßpunkte, die dem oberen Nachbarn passen, werden einfach übernommen, die sind aber nicht korrekt. Am Plan eingezeichneter Meßpunkt unter B wurde von mir als grober Richtpunkt ein Steher eingeschlagen. Das Vermessungsbüro hat ca. 10 cm daneben (mehr auf unserem Grund) einen Holzpflock eingeschlagen und diesen rot lackiert. Der  Vermessungspunkt C wurde neu gesetzt. Laut Plan ist vom  Vermessungspunkt B üb er C eine genaue Linie, die an die unrechtmäßig errichtete Steinmauer zeigt und diese ca. Mitte vom 1. Steher Sichtschutz ist und nicht am Steher (Aluminium<<<9, der ca. vom Vermessungspunkt 25 cm auf unserem rund steht. Ich wollte einen  Zaun ziehen, deswegen hab e ich provisorisch die Steher eingeschlagen. Es war nicht möglich den Steher auf den richtigen Meßpunkt zu setzen. Daneben ist ein Metallmeßpunkt, dazu gibt es folgende Erklärung:

Als ich im Sommer 2013 den oberen Nachbarn aufmerksam machte, dass ihre Mauer zu weit auf unser Grundstück ragt sowie der Dachvorsprung noch mehr und auch die damals bestehende Betonmauer in einer Höhe von ca. 2 m  auf der Oberkante ca. 1 m auf unseren Grund ragt, war diese dann nach einer Zeit plötzlich verschwunden und es war nach einer Zeit plötzlich statt der  Betonmauer eine Steinmauer.

Im Zuge dieser Arbeiten war der Meßpunkt D eine Zeitlang verschwunden und plötzlich ist er neben der Steinmauer wieder aufgetaucht. Auch machte ich sie darauf aufmerksam, dass die Hausmauer ca. 15 cm auf unseren Grund reicht. Die intelligente Antwort von beiden, na sollen wir das niederreißen?

Nach einer Zeitlang auf der Mauer ca. 10 cm Styropor aufgebracht, d.h. noch mehr auf unser Grundstück.

Ich habe persönlich im sommer 2013 mit dem  Vermesser gemeinsam die Grenzen vermessen. Die Grenzen stimmen im Großen und Ganzen mit den Originalplänen, die ich mir vom Vermessungsamt Oberwart besorgt habe, überein.

Das Vermessungsbüro nimmt die Vermessungspunkte in der  Natur, die ich am Protokoll angekreuzt habe einfach als gegeben. Für mich als selbständig normal denkender Mensch, wenn eine Grenze vermessen wird und dort in  der Natur bestehende Grenzpunkte angebracht sind, die ja bei der Vermessung eindeutig falsch gesetzt wurden, so muß im Vermessungsprotokoll darauf hingewiesen werden bzw. richtiggestellt. Da dieses aber nicht geschehen ist und ich auch nicht bei der Vermessung anwesend war so ergibt sich für mich der Verdacht, dass das Vermessungsbüro hier unkorrekt gehandelt hat und vorsätzlich ein gefälschtes Vermessungsprotokoll angefertigt hat (ich werde auch bei der Polizei diesbezüglich Anzeige erstatten).  

Zusammenfassend:

Die Hausmauer mit der nachträglichen Styroporisolierung ist ca. 25 cm zu weit auf unserem Grund. Auch die errichtete Steinmauer 2014, 2015 wurde ca. 25 cm weit auf unserem Grundstück errichtet und auch der neu errichtete (Jun i 2019) Sichtschutz ist teilweise über 20 cm auf unserem Grund.

Ich werde die unqualifizierte unrechtmäßige Aufschüttung auf unserem Grund demnächst entfernen.

Da der neue Sichtschutz nicht entsprechend durchgeführt wurde, der alte ist jedoch auf unserem Grund, bis zu 2 m auf  Betonsäulen, so gebe ich dazu keinen Kommentar mehr ab.

Ich habe meine Bedenken über das Fundament beim oberen Nachbarn an den Bürgermeister geschrieben. Aber der Hellseher (Bausachverständiger der Gemeinde) hat einen Blick darauf geworfen und festgestellt, es ist in Ordnung. Wenn man sich jedoch den Bau vom Vorgänger ansieht, dass dieser ca. 1985 errichtet hat, so gebe ich keine weiteren  Kommentare ab.

Da der obere Nachbar gegen mich im Ort Mobbing betreibt und auch Unwahrheiten durch ihren Anwalt mir schreibt und auch meine Vorschläge der obere Nachbar sowie auch die Gemeinde für eine vernünftige Lösung abgelehnt haben, so werde ich keinen Zentimeter mehr hergeben und ersuch um eine gerechte ordnungsgemäße Erledigung dieser Angelegenheit.

Für alle Genannten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.