ACHTUNG!
Dienstag, 23. April 2019Gemeinde schreibt mir, dass die illegale Aufstockung vom oberen Nachbarn und zu weit auf unserem Grundstück gebaut, jetzt nachträglicher straßenseitig genehmigt werden soll. Laut Gesetz müßte aber ein Abbruchsbescheid erfolgen. Bauverhandlung ist in 7537 Neuberg meine Adresse Untere Hauptstraße 65 am 10.5.2019 um 14.30 Uhr.
Auch die Zaunmauer straßenseitig, die mein vis a vis Nachbar statt 60 cm bis zu 1 m errichtet hat und Vermessungspunkt entfernt hat und auf die Mauer gelegt, bis Anfang April nicht neu vermessen, soll laut BH Güssing keine Genehmigung bzw. Bauverhandlung stattfinden.
Ich habe straßenseitig den 1. Zaunpfeiler eingeschlagen, 1/2 Stunde später war Polizei da und ein Gemeindemitarbeiter. Nächsten Tag ein Mann von der Landesregierung, nach ein paar Tagen Landesvermessungsamt. Bei mir war alles in Ordnung.
PS.: Vielleicht habe ich etwas nicht mitbekommen und im Burgenland herrschen tiefste Balkanverhältnisse oder ist es deswegen, weil der Bürgermeister Führungsposition in der Wirtschaftskammer hat?
Für sämtliche Personen gilt die Unschuldsvermutung.