Archiv für Februar 2019

Positives über Gericht Korneuburg

Mittwoch, 20. Februar 2019

Mich hat ein Anwaltsehepaar er als Kläger, sie als Zeuge und Anwältin geklagt. Am 13.2.2019 um 9.30 Uhr im 1. Stock Termin am Bezirksgericht Korneuburg. Die zuständige Richterin hat mich extrem überrascht, so eine anständige Richterin hätte ich nicht erwartet.

Da ja meine Leser wissen, dass ich von einzelnen Richterinnen und Richter nicht sehr viel in Korneuburg und Wien 3 halte. Auch der Kläger hat das in seiner Klage hervorgehoben.

Die Richterin ist auf die Beschuldigung überhaupt nicht eingegangen und hat einen Vergleich  zustande gebracht, diesen handschriftlich zu Papier gebracht und uns beiden überreicht. Selbstverständlich halte ich mich danach.

Da mir sehr viele Personen, darunter auch Anwälte den Verdacht geäußert haben, dass ich am Gericht Korneuburg keine Chance hätte. Für mich ist das wieder ein Bestätigung, dass ja der Großteil der Richterinnen und Richter anständige Menschen sind. Ich werde weiterhin gegen  Richterinnen und     Richter  antreten, die mich als Schwerverbrecher bezeichnen, vorverurteilen, zuerst Verhandlung zulassen, mehrere Termine absagen und dann Versäumnisurteil machen und das Ganze auf Betreiben der UNIQA Versicherung.

Aber wie jetzt im Fernsehen der Fall Stegersbach – UNIQA gebracht wurde, hoffe ich jetzt auch auch auf ein Umdenken bei den Medien.

                        Und der Amtsschimmel wiehert wieder.

VERGLEICH

Samstag, 16. Februar 2019

1)

Der Angeklagte zieht die Behauptungen, nämlich die Äußerungen,        die er bezogen auf den Privatankläger laut <>privatanklageantrag getätigt hat sowie sinngemäß ähnliche Behauptungen mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.

2)

Der Angeklagte ist berechtigt, den Vergleichsinhalt ohne Anhang für die Dauer von 2 Monaten zu veröffentlichen, auf seinen Homepages www.bg-amtsschimmel.com und www. ger-al. com.

3)

Der Angeklagte verpflichtet sich gegenüber dem PA die Prozeßgebühr i.H.v. € 269,00 in 2 Raten zu bezahlen, 1. Rate bis 5.4. und 2. Rate bis 5.5.2019,Überweisung auf Konto lt. ON1.

4)

Der Angeklagte wird den PA noch die IWÖ zukünftigen Publikationen oder Veranstaltungen erwähnen oder kommentieren sowie keine neuen Anzeigen erstatten und mit dem Thema IWÖ, für die Dauer einer leitenden oder Vorstandstätigkeit des PA im  Verein IWÖ, abzuschließen und sich jeglichen diesbezüglichen Tätigkeiten enthalten und bestehende Beiträge löschen und sich bei anderen Betreibern (insbesondere bei “querschüsse”) für die Löschung ein zusetzen (Löschungen bisw zum 20.2.2019).

5)

Mit RW des Vergleiches zieht der PA die gegenständliche Privatanklage zurück.  

1. Rate über € 135,00 überwiesen am 1.4.2019, 2. Rate über € 134,00 überwiesen am 30.4.2019.