VERGLEICH

1)

Der Angeklagte zieht die Behauptungen, nämlich die Äußerungen,        die er bezogen auf den Privatankläger laut <>privatanklageantrag getätigt hat sowie sinngemäß ähnliche Behauptungen mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.

2)

Der Angeklagte ist berechtigt, den Vergleichsinhalt ohne Anhang für die Dauer von 2 Monaten zu veröffentlichen, auf seinen Homepages www.bg-amtsschimmel.com und www. ger-al. com.

3)

Der Angeklagte verpflichtet sich gegenüber dem PA die Prozeßgebühr i.H.v. € 269,00 in 2 Raten zu bezahlen, 1. Rate bis 5.4. und 2. Rate bis 5.5.2019,Überweisung auf Konto lt. ON1.

4)

Der Angeklagte wird den PA noch die IWÖ zukünftigen Publikationen oder Veranstaltungen erwähnen oder kommentieren sowie keine neuen Anzeigen erstatten und mit dem Thema IWÖ, für die Dauer einer leitenden oder Vorstandstätigkeit des PA im  Verein IWÖ, abzuschließen und sich jeglichen diesbezüglichen Tätigkeiten enthalten und bestehende Beiträge löschen und sich bei anderen Betreibern (insbesondere bei “querschüsse”) für die Löschung ein zusetzen (Löschungen bisw zum 20.2.2019).

5)

Mit RW des Vergleiches zieht der PA die gegenständliche Privatanklage zurück.  

1. Rate über € 135,00 überwiesen am 1.4.2019, 2. Rate über € 134,00 überwiesen am 30.4.2019.

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