Südburgenland
Im Südburgenland ist jetzt die Angelegenheit über meinen oberen Nachbarn illegale Aufstockung bei Gericht. Es ist für mich nicht verwunderlich, macht der obere Nachbar auf unserem Grund was er will. Bei Gericht war seine Anwältin (von einem großen burgenländischen Anwaltsbüro) der Meinung, dass der Nachbar unseren Grund nach Belieben benützen darf, ohne vorher zu fragen. Für diese ist es auch selbstverständlich, dass er Leiter aufstellen, kann, unseren Grund benützen kann und auch die Behauptung, dass sie nur eine halbe Stunde gebraucht haben bezweifle ich sehr. Wenn man in eine private Einfahrt reinfährt und umdreht bzw. nur ein paar Minuten stehen bleibt, hat man Besitzstörung.Der Nachbar baut zu weit auf unseren Grund, stellt auch den Sichtschutz teilweise auf unseren Grund, schüttet ca. 50 m² bis zu 1,5 m hoch auf usw., ist für diese selbstverständlich. Die Klage in 1. Instanz hat er verloren, aber er macht weiter und ich werde auch weiter berichten. Wird vom Bürgermeister unterstützt. Für mich besteht der Verdacht, dass der Bürgermeister der Meinung ist, er steht über den Gesetzen weil er hat eine Führungsposition in der burgenländischen Wirtschaftskammer. Der vis a vis Nachbar, der sich vier große Tafeln von der UNIQA geholt hat und kostenlos bei sich sowie unteren Nachbar montiert hat, hat sogar seine Tafel zu Weihnachten beleuchtet. Der obere Nachbar hat seine zwei Tafeln momentan noch entfernt, weil die UNIQA ihn wahrscheinlich unterstützt. Im Umkreis on 10 cm bis zu 6 m sind vier große UNIQA Werbetafeln. Bei eigenartigen Menschen, die vom Nachbarn sich Grund illegal aneignen, illegal aufstocken. Vis a vis Nachbar jahrelang ohne Genehmigungen umbaut (Dachveränderungen, Zusatzbauten, Bauten abreißt und neu anders errichtet, offizielle Meßpunkte entfernt) und noch etliches mehr. Der untere Nachbar ohne Genehmigung Sanitärräume errichtet.Meine Anzeige diesbezüglich vor Monaten bis heute kein Echo. Deswegen kann man sich auch ein gutes Bild von der UNIQA machen, weil sie solche Leute unterstützen.
Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Ihr Schimmel