Anzeige gegen die BAWAG-PSK, Georg Coch-Platz 2, 1018 Wien
Ich wurde von der Österreichischen Postsparkasse am 17.2.2004 vom Bezirksgericht Stockerau auf einen Betrag von € 5.737,32 geklagt. Da ich versucht habe eine genaue Kostenaufstellung im Jahr 2010 zu erhalten diese wurde mir von der BAWAG, die inzwischen die PSK übernommen hat sowie auf von Intrum Justitia, die die Eintreibung für die BAWAG übernommen hat, nicht gegeben. Ich habe daraufhin im Dezember 2010 Privatkonkursantrag gestellt und dieser wurde im Februar 2011 abgeschlossen.
Die Anzeige gegen die BAWAG ist:
1) Wucherei, da extrem hohe Kosten bzw. auch Zinsen verrechnet wurden.
2) Unterschlagung, ich habe inkl. die Pfändungen einen Gesamtbetrag von € 280,00 bezahlt, dieser ist von mir nirgends ais Abzug feststellbar.
Ich ersuchte auch mir den Betrag schlüssig darzulegen. Auch wie viel Zinsen und worauf sich diese beziehen wurde mir nicht mitgeteilt.
3) Als Selbständiger wurde mir vom Gericht immer wieder erklärt, ich darf die Kosten nicht in die Höhe treiben. Die BAWAG hat die Forderung an Intrum abgetreten, diese hat über
€ 1.000,00 wieder dazugerechnet.
Beim Gericht Privatkonkurs war plötzlich wieder der KSV von 1870 der Rechtsvertreter der BAWAG. Dieser hat wieder Kosten dazugerechnet.
Da ich die Schulden bis heute von über € 13.000,00 nicht nachvollziehen kann, somit auch nicht anerkenne und nicht zahlen wollte, so wurde mir gedroht, dass der Privatkonkurs nicht zustande kommt und die Bank auch fällig stellt bzw. versteigert 1/3 des Hauses in Neuberg/Burgenland sowie Grundstücke. Ich habe auf diese erpresserischen Forderungen den geforderten Betrag im Februar 2011 komplett bezahlt und laut Gerichtsbeschluß sollte ich auch eine Rückstehungserklärung von Neuberg erhalten. Bis zum heutigen Tag ist dieses nicht geschehen. Ich habe versucht diese Angelegenheit bzw. die Schuldenaufstellung über die Medien, Zeitungen, ORF und Politiker zu erhalten, hab e dafür teilweise unfähige Antworten erhalten. Wahrscheinlich deswegen, weil diese um die Werbeeinschaltungen bzw. um die Spenden fürchten oder offenbar auch von der BAWAG abhängig sind. Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung bis zur endgültigen Klärung.
Ich werde sämtliche Schreiben mit allen mir zur Verfügung stehenden Mittel an die Öffentlichkeit bringen. Natürlich hat auch die BAWAG meine Frau und mich gesundheitlich sehr geschädigt, kann ich gerne nachweisen.
Die Bank Austria hat sich vorbildlich benommen und dort sitzen anständige Menschen.
Ich hoffe auf diesem Wege eine anständige Lösung zu erreichen und dass die Staatsanwalt-schaft nicht von der BAWAG abhängig ist.
Mit freundlichen Grüßen
M. Radosztics
Nachtrag:
Im August 2011 wurde mein Hausanwalt mit dieser Kausa beauftragt. Auf das 1. Schreiben hat die BAWAG nicht reagiert, trotz Schreiben vom Anwalt. Dieser hat dann nochmals urgiert.Im Oktober 2011 erhielt mein Anwalt von der Intrum ein Schreiben, dass sie dafür zuständig sind und sie angeblich die Anträge beim zuständigen Gericht einbringen werden.Ich verstehe nicht, welche Anträge, das Geld wurde ja schon im Februar 2011 kassiert und im Gerichtsbeschluß steht auch drinnen, dass ich die Rückstehungserklärungen zu bekommen habe. Ich kann nur sämtlichen Lesern raten, sich genau zu überlegen, zu welcher Bank man geht.Intrum, wenn sie zuständig sind, hätten schon längst alles erledigen müssen und nicht wieder eine Verzögerungstaktik hinlegen. Selbstverständlich gilt für alle die Unschuldsvermutung.Ich ersuche jedoch alle Leser von diesem Artikel an Freunde und Bekannte weiterzugeben und vielleicht zeigt es dann Wirkung. Ich lebe sehr gut ohne den Banken und ohne Kredit- und Bankomatkarten und vor allem nicht kontrollierbar und wesentlich weniger direkt an mich adressierte Werbungen. Bitte diesen Zusatz so schnell als möglich reingeben und wir sehen uns ja hoffentlich am Sonntag in Leiben.Mit dem Computer vom Matthias kommt man sehr schwer und manchmal gar nicht ins Internet. Hast Du eine Idee warum?