Archiv für die Kategorie 'Allgemein'

Parken Wien

Sonntag, 26. Mai 2019

Ich habe am 21.5.2019 ca. 14.00 Uhr in Wien 10, Uhliggasse, Ecke Hasenöhrlg. Halt gemacht und meine Tante, die einen etxrem schweren Schicksalsschlag zu verkraften hat besucht. Der 10 Minuten Parkschein hat nicht ausgereicht und ich war etwas länger dort.

Es ist ein hochintelligenter Parksheriff vorbeigekommen und hat mir einen Strafzettel über € 36,00 unter den Scheibenwischer gesteckt. Da die rot grüne Stadtverwaltung der Meinung ist, dass zu viele auswertige Leute in diesem Siedlungsgebiet parken und da  muß man einen riegel vorschiebel und das hat natürlich nichts damit zu tun, dass man die Leute abzockt. Ich bin ein anständiger, logisch denkender Mensch und würde in diesem Gebiet eine Parkzeit von ca. 2 Stunden gratis erwarten. Man könnte dann seine Verwandten auch unter der Woche besuchen ohne abgezockt zu werden. Aber damit würde die Gemeinde Wien etliche € 100.000,00 im Jahr verlieren und auch weniger Jobs für das hochintelligente Parküberwachungspersonal haben. Denn ein Dauerparker parkt mindestens 6 – 8 Stunden aber Wien ist anders, Wien ist ……………

Amtsschimmel wiehert

PS.: Aber vielleicht gibt es dort auch anständige, intelligente Menschen, die sich dieses Schreiben zu Herzen nehmen.

So agiert im Südburgenland ein Bürgermeister, der hauptberuflich bei der Wirtschaftkammer ist

Montag, 06. Mai 2019

 

Bauverhandlung am 10.5.2019 um 14.30 Uhr

1)

  • Ist das keine Bauverhandlung, sondern eine illegale Aufstockung soll anscheinend gegen sämtliche Gesetze und Vernunft bewilligt werden. Der vorherige Nachbar hat nicht ordnungsgemäß gebaut, siehe  seine letzte Unterkunft.
  • 2)
  • Ragt am jetzigen Plan von 2019 der Dachvorsprung über 1/2 m komplett auf unseren Grund und laut meinen Nachforschungen ein Teil der Mauer auf unseren Grund. Da die Grundstücksgrenzen nicht geklärt sind bzw. bestritten werden, so bestehen wir darauf, dass als erstes eine Vermessung erfolgt durch ein gerichtlich beeidetes Vermessungsamt und zwar in unserer Anwesenheit, jedoch nicht durch dieses Vermessungsamt, die erst vor ein paar Jahren den Grundstückskauf vermessen haben.
  • 3)
  • Haben wir schwere Bedenken gegen den Baumeister und seinen Plan, da dieser eine bestehende Aufstockung  nachreicht. Ich habe den großen Verdacht, dass das Fundament auf unserer Seite nicht dem Gewicht der Aufstockung entspricht. Denn laut meinen Fotos das Fundament und ca. 1 1/2 darüber die Wand nicht gerade ist. Dieses aber bewußt sein müßte, da diese, als ich nicht anwesend war und nichts davon wußte, haben sie das Fundament 1 1/2 m hoher Mauer mit ca. 10 cm Styropor verkleidet und somit  noch weiter auf unser Grundstück gerückt sind. Mein Verdacht bzw. Bedenken stützt sich weiteres auf
  • a) teilweise  ragt überflüssiger Beton noch Betonmaier mit ca. 4 m Breite die Oberkante bis zu 1/2 m auf unser geneigt (wurde dann durch eine Steinmauer ersetzt ohne unser Wissen, derzeit Laubenplatz der Familie neben unserer unrechtmäßigen Aufschüttung und Aneignung).
  • 4)
  • Selbstverständlich gewähren wir für die Feststellung, ob die Mauer und das Fundament in Ordnung sind Zutritt auf unser Grundstück. Wenn diesbezügliche rechtliche Norm und Gesetz eingehalten werden, d.h.
  • a) drei Terminvorschläge per Mail oder schriftlich, wo wir dann einem zustimmen.
  • b) Nicht weiter als unbedingt nötig, maximal 3 m auf unser Grundstück.
  • c) Widerherstellung der benützten Fläche im derzeitigen Zustand (Fotos vor und nach den Arbeiten müssen gemacht werden).
  • 5)
  • Unsere schriftliche Zusage bezüglich Grundtausch sowie auch mündliche Zusage gilt nur bis zum 9.5.2019 (0.00 Uhr) vor der  Bauverhandlung.
  • 6)
  • Verweise ich auf das Schreiben von mir am 4.3.2019 und Gemeinde am 11.3.2019

ACHTUNG!

Dienstag, 23. April 2019

Gemeinde schreibt mir, dass die illegale Aufstockung vom oberen Nachbarn und zu weit auf unserem Grundstück gebaut, jetzt nachträglicher straßenseitig  genehmigt werden soll. Laut Gesetz müßte aber ein Abbruchsbescheid erfolgen. Bauverhandlung ist in 7537 Neuberg meine Adresse Untere Hauptstraße 65 am 10.5.2019 um 14.30 Uhr.

Auch die Zaunmauer straßenseitig, die mein vis a vis Nachbar statt 60 cm bis zu 1 m errichtet hat und Vermessungspunkt entfernt hat und auf die Mauer gelegt, bis Anfang April nicht neu vermessen, soll laut BH Güssing keine Genehmigung bzw. Bauverhandlung stattfinden.

Ich habe straßenseitig den 1. Zaunpfeiler eingeschlagen, 1/2 Stunde später war Polizei da und ein Gemeindemitarbeiter. Nächsten Tag ein  Mann von der Landesregierung, nach ein paar Tagen Landesvermessungsamt. Bei mir war alles in Ordnung.

PS.: Vielleicht habe ich etwas nicht mitbekommen und im Burgenland herrschen tiefste Balkanverhältnisse oder ist es deswegen, weil der Bürgermeister Führungsposition in der Wirtschaftskammer hat?

Für sämtliche Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Positives über Gericht Korneuburg

Mittwoch, 20. Februar 2019

Mich hat ein Anwaltsehepaar er als Kläger, sie als Zeuge und Anwältin geklagt. Am 13.2.2019 um 9.30 Uhr im 1. Stock Termin am Bezirksgericht Korneuburg. Die zuständige Richterin hat mich extrem überrascht, so eine anständige Richterin hätte ich nicht erwartet.

Da ja meine Leser wissen, dass ich von einzelnen Richterinnen und Richter nicht sehr viel in Korneuburg und Wien 3 halte. Auch der Kläger hat das in seiner Klage hervorgehoben.

Die Richterin ist auf die Beschuldigung überhaupt nicht eingegangen und hat einen Vergleich  zustande gebracht, diesen handschriftlich zu Papier gebracht und uns beiden überreicht. Selbstverständlich halte ich mich danach.

Da mir sehr viele Personen, darunter auch Anwälte den Verdacht geäußert haben, dass ich am Gericht Korneuburg keine Chance hätte. Für mich ist das wieder ein Bestätigung, dass ja der Großteil der Richterinnen und Richter anständige Menschen sind. Ich werde weiterhin gegen  Richterinnen und     Richter  antreten, die mich als Schwerverbrecher bezeichnen, vorverurteilen, zuerst Verhandlung zulassen, mehrere Termine absagen und dann Versäumnisurteil machen und das Ganze auf Betreiben der UNIQA Versicherung.

Aber wie jetzt im Fernsehen der Fall Stegersbach – UNIQA gebracht wurde, hoffe ich jetzt auch auch auf ein Umdenken bei den Medien.

                        Und der Amtsschimmel wiehert wieder.

VERGLEICH

Samstag, 16. Februar 2019

1)

Der Angeklagte zieht die Behauptungen, nämlich die Äußerungen,        die er bezogen auf den Privatankläger laut <>privatanklageantrag getätigt hat sowie sinngemäß ähnliche Behauptungen mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.

2)

Der Angeklagte ist berechtigt, den Vergleichsinhalt ohne Anhang für die Dauer von 2 Monaten zu veröffentlichen, auf seinen Homepages www.bg-amtsschimmel.com und www. ger-al. com.

3)

Der Angeklagte verpflichtet sich gegenüber dem PA die Prozeßgebühr i.H.v. € 269,00 in 2 Raten zu bezahlen, 1. Rate bis 5.4. und 2. Rate bis 5.5.2019,Überweisung auf Konto lt. ON1.

4)

Der Angeklagte wird den PA noch die IWÖ zukünftigen Publikationen oder Veranstaltungen erwähnen oder kommentieren sowie keine neuen Anzeigen erstatten und mit dem Thema IWÖ, für die Dauer einer leitenden oder Vorstandstätigkeit des PA im  Verein IWÖ, abzuschließen und sich jeglichen diesbezüglichen Tätigkeiten enthalten und bestehende Beiträge löschen und sich bei anderen Betreibern (insbesondere bei “querschüsse”) für die Löschung ein zusetzen (Löschungen bisw zum 20.2.2019).

5)

Mit RW des Vergleiches zieht der PA die gegenständliche Privatanklage zurück.  

1. Rate über € 135,00 überwiesen am 1.4.2019, 2. Rate über € 134,00 überwiesen am 30.4.2019.

Art eines eigenartigen Bürgermeisters

Dienstag, 04. Dezember 2018

Das ist die Art eines eigenartigen Bürgermeisters. Unser oberer Nachbar leitet jahrzehntelang sein Dachregenwasser auf unseren Grund. Der Bürgermeister kümmert sich 2014 auf meine Beschwerde. Danach leitet der Nachbar das Regenwasser ordnungsgemäß ab. Durch einen Kunstfehler der Ärzte stirbt dieser. Dann kommt ein anderer Bürgermeister. Meine Beschwerde über den Nachbar, dass sich dieser ca. 50 m² von unserem Grund aneignet, diesen über 1 m unqualifiziert aufschüttet. Anzeige bei der Gemeinde (der Bürgermeister will das schriftlich) und auf meinen Vorschlag gemeinsame Klärung interessiert das den Bürgermeister nicht und er verweist uns auf den Gerichtsweg. Weil der Nachbar hat ihm mitgeteilt, dass das war, als er das Objekt gekauft hat (ca. 1982). Unwahre Behauptung des Nachbarn und die Sache war für den Bürgermeister erledigt. Als ich den 1. Zaunsteher auf unserem Grund einschlug, weil wir wollen einen neuen Gitterzaun auf die Grundstücksgrenze herstellen (alter Zaun ca. 50 Jahre alt). 1/2 Stunde nach dem Setzen des Zaunpfeilers war Polizei hier und ein Mann von der Gemeinde. Nächsten Tag um 9.00 Uhr wieder derselbe Gemeindeangestellte und ein Mann der Landesregierung. 5 Tage später Landesvermessungsamt, die haben nur unsere Grenzpunkte neu vermessen und festgestellt, die Grenzpunkte sind in Ordnung (blöd für die Anderen). Wer zahlt diesen Aufwand? Ein wirres Schreiben des Bürgermeisters, ich soll nicht streiten mit den Nachbarn, soll meine Energie nicht für die Grundstücksgrenze verwenden und man soll das Ortsbild schöner gestalten. Der Sockel des Grenzzaunes darf nur maximal 60 cm hoch sein und ich habe nichts zu melden, sondern die Einreichung muß mein Sohn machen (ich habe ihm das Haus vererbt). Der vis a vis Nachbar hat seinen  Grenzzaun ca. 1/2 m auf sein Grundstück verlegt und eine Panzersperre errichtet. Der Betonsockel ist fast 1 m hoch und vom Gehsteigniveau inkl. der Böschung fast 2 m. Auf der unteren Seite hat er den Grenzpunkt (Metallschwammerl) auf die Sockelmauer gelegt, anscheinend braucht er keine gesetzlichen Vorgaben einhalten. Außerdem hat er jetzt vier Jahre lang umgebaut, teilweise neue Fenster, Dachveränderungen, alte Wirtschaftsgebäude abgerissen, neue aufgebaut, zusätzliche Garage errichtet. Hat er das auch alle genehmigt?

Wie würden Sie den Charakter und die Intelligenz des Bürgermeisters einstufen? Ich darf keine Feststellung treffen aber die Leser finden sicher ihre eigene Meinung.

Da ich vom Anwalt des oberen Nachbarn einen Brief erhalte mit erfundenen Beschuldigungen, falsche Behauptungen habe ich jetzt hier genauer kontrolliert und festgestellt, dass er aufgestockt hat ohne irgendwelche Bewilligungen und Unterlagen bei der Gemeinde.

Bei mir kommt die Polizei, die Gemeinde, die Landesregierung und das Vermessungsamt, wenn ich den Steher auf unser Grundstück versetze, was ja in Ordnung ist. Beim Nachbarn müßte theoretisch dann der Landeshauptmann kommen, oder?

Aber bei mir setzt der Bürgermeister andere Gesetze ein, obwohl ich dort das eingetragene Wohnrecht habe. Und die Vollmacht für mich mußte mein Sohn notariell beglaubigen lassen.

PS.: Weil ich die Beiträge bringe droht mit der obere Nachbar durch seinen Anwalt eine Klage an. Weitere Berichte werden folgen.

Eine seiner Forderungen habe ich ja erfüllt. Der alte Beitrag wurde gelöscht.   

Ist Burgenland noch lebenswert? Bilden Sie sich Ihre Meinung.

Dienstag, 16. Oktober 2018

1. Fall

Ich bin seit 2014 mehrmals im Elternhaus. Ich hatte bis 2017 mehr Polizeikontrollen als in NÖ die 30 Jahre.Z.B. Strafe gezahlt, Umfahrungsstraße Pinkafeld in einer 70er Zone, kam ein Polizist von der linken Seite und stoppte vor mir das Fahrzeug und mein Fahrzeug. Vorderes Fahrzeug hatte Burgenländisches Kennzeichen und durfte weiterfahren. Ich mußte Strafe zahlen, weil ich 10 km/h zu schnell war. Auf meine Frage wieso das, teilte er mir mit, ich hätte aufgeschlossen und war zu schnell. Auf meine Beschwerde wurde ich angerufen, weil der Bearbeitende hat das nicht geglaubt. Danach nichts mehr gehört.

2. Fall

Thermenbesuch Frauenkirchen. Ich parkte Richtung Therme links, denn dort parkten ca. 10 Autos und dazwischen war eine Parklücke frei. Es fuhr ein Uniformträger mit dem Auto vorbei, drehte bei der Therme um und fuhr zurück, sah mich beim Auto, dass ich weggehe. Ich schaute ihm noch nach und er fuhr weg. Als ich nach dem Thermenbesuch wegfahren wollte, bemerkte ich in der Windschutzscheibe einen Strafzettel. Ich fuhr auf den Posten nach Frauenkirchen und mein Argument war, da ca. 2 – 3 cm Schnee lagen, dass ich nicht gesehen habe, dass dort ein Radweg ist. Die Anzeige durch Tafeln Beginn und Endes des Radweges waren von meinem Fahrzeug weit weg und es war dämmrig. Meine Einsprüche und Argumente wurden nicht akzeptiert und ich mußte zahlen. Meine Beschwerde über den Uniformträger, dass er diese Straftaten verhindern soll und nicht zuschauen und dann strafen und die Bezeichnung Uniformträger Reaktion von einen hohen mit viel Gold am Revers er bezeichnet meine Worte Uniformträger als Beschimpfung. Ich unterscheide Polizist ist für mich ein anständiger Mensch, der die Bürger aufmerksam macht, dass sie eventuell eine Straftat begehen. Uniformträger ist für mich, der nicht so handelt. Man kann aber vielleicht vom Burgenland nicht viel erwarten, wenn ein hoher Uniformträger eigenartige Intelligenz und Charakter hat.

3. Fall

Ich habe in Güssing gleich nach der Stopptafel geparkt. Nach einer Zeit bekam ich eine Strafverfügung, dass ich über die Stopptafel gefahren bin. Mehrmalige Einsprüche gegen die Strafe waren immer eigenartige Argumente des Uniformträgers. 1. Einspruch er ist ins Auto gestiegen, das vor der Dienststelle parkt und er hat das gesehen. Ich wußte nicht, dass die Burgenländischen Uniformträger auch hinten Augen haben, da die Autos mit dem Vorderteil zur Dienststelle parken. Meine nächste Argumentation, warum er mich nicht aufgehalten hat, er hatte keine zeit, denn er mußte zur Schulwegsicherung. Mehrere Personen haben mir mitgeteilt, dass diese bei der Dienststelle beim Fenster rausschauen und hauptsächlich immer wieder Autos aufschreiben. Das stimmt aber sicher nicht. Den zuständigen Sachbearbeitern fällt das sicher nicht auf und sie werden das auch nicht überprüfen. Ich empfehle jedem, sich seine eigene Meinung zu bilden. Aber es gibt auch im Burgenland anständige Polizisten z.B. Oberwart, St. Michael, Olbendorf.

4. Fall

Ich habe ein Problem, wenn ich vom Grundstück meines Geburtshauses auf die öffentliche Straße fahre, habe ich auf der einen Seite ca. 15 m Sicht. Da dort der Beginn einer Steigung ist, fahren manche mehr als 50 km/h, d.h., mein Leben ist extrem gefährdet. Ich lasse immer das Fenster runter, auch bei Regen und Winter und zittere jedes Mal um mein Leben. Ich habe bei der Gemeinde um einen Verkehrsspiegel angesucht, abgelehnt. Bezirkshauptmannschaft Güssing, Strafen dauern 2 – 3 Wochen, Ansuchen um Verkehrsspiegel dauern mehrere Monate. Es wird dann festgestellt, dass meine Bedenken stimmen, aber es wird kein Spiegel montiert. Gemeinde schreibt mir dann, ich kann mich an eine Firma wenden und diese montieren auf meine Kosten einen Verkehrsspiegel. Für mich ist das wieder ein Beweis, dass die Burgenländische Landesregierung auf einen Bürger pfeift, denn für diese ist es wichtig, dass man einen Bürger abzocken kann. Wie hier geschildert.

5. Fall

Hier noch ein paar Beispiele, wie es in der Gemein de Neuberg zugeht. Von mir eine Anzeige an die Gemeinde, dass der Nachbar auf unserem Grund eine unqualifizierte über 50 m² Aufschüttung bis zu 1 m Höhe durchgeführt hat und dass ein ca. 1/2 m hoher Zaun keiner Vorschrift entspricht und laut seinen Angaben das ein Kinderspielplatz ist und das ganze kann man nur von unserem Grundstück sehen, da erwarte ich mir eine  Verständigung bei der Begehung, habe ich ein eigenartiges Schreiben erhalten, dass alles in Ordnung ist. Nach meiner Anzeige war plötzlich dieser Zaun um ca. 3/4 m versetzt. Entweder hat die Gemeinde das überhaupt nicht angesehen, denn das kann man nur von unserem Grund sehen oder sie haben unseren Grund ohne unser Wissen betreten. Als ich am 10.10.2018 unseren 1. Zaunsteher versetzt habe (vormittags), so war binnen 1/2 Stunde die Polizei da und auch der Gemeindemitarbeiter. Nächsten Tag um 9.00 Uhr war wieder der Gemeindemitarbeiter plus ein Mann, der sich vorgestellt hat, dass er von der Landesregierung kommt. Ist das nicht eigenartig? Auch wurde mir von der Polizei und dem Landesbeamten empfohlen, Reflektoren drauf zu montieren. Dies habe ich natürlich gemacht und zusätzlich noch rot und weiß lackiert. Ich gehe jetzt davon aus, dass im Burgenland auf allen Steher und Lampen Reflektoren montiert werden, denn es könnte ja eine Lampe ausfallen und da ja diese teilweise verzinkt sind so wie mein Steher, könnte sich wer verletzen.

6. Fall

Mein Sohn hat sich, da ihm das Anwesen gehört, 2. gemeldet, da das die Versicherung vorschreib t. Ich kümmere mich um mein Elternhaus und bin öfters kurzzeitig unten. Da  ich eigentlich fast keinen Müll produziere und dieses wenige nehme ich mit zu meinem ordentlichen Wohnsitz und entsorge ihn auch ordentlich, hat es mich sehr verwundert, dass plötzlich zwei Mülltonnen in der Einfahrt waren. Von einer anständigen Behörde erwarte ich mir ungefähr so ein en Wortlaut:

Sehr geehrter Herr …………! Sie sind Eigentümer der Liegenschaft………… und dort zusatzgemeldet. Laut Burgenländischem Gesetz sind sie verpflichtet mindestens zwei Mülltonnen zu besitzen. Die Mülltonnen kosten Grundpreis ….., Entleerung pro Tonne ….. Die Tonnen werden in einem Abstand von …….. entleert, bitte teilen sie uns mit, wann wir die Mülltonnen liefern können und wer sie übernehmen wird. Oder 2 – 3 Vorschlagstermine für die Lieferung, oder das Ganze gehört eingeschrieben oder wenn Mailadresse des Besitzers vorhanden, per Mail und nicht so eine Art Rutsch uns den Buckel runter, wir machen was wir wollen und du zahlst und nicht irgendwelche Schreiben einfach in den Postkasten werfen, der auf der Straßenseite frei zugänglich ist für alle.

7. Fall

Und hier noch Besonderheiten von der Nachbarschaft: In meinem Elternhaus hatte die 2. Frau meines Vaters mit ihrer Schwester das Wohnrecht. Mein Vater ist Dezember 1983 gestorben und wir hatten Kontakt zu seiner Frau. Ich erfuhr dann in wie, da sehr viele Leute wissen wo ich war, dass  über mich Unwahrheiten verbreitet werden. Dass ich immer wieder runterkomme und der alten Frau Geld wegnehme. Ich habe dann den Kontakt sehr eingeschränkt, danach hörte ich dasselbe über meinen Bruder. Als dann ihre Schwester starb, hatte sie ihren Gemüsegarten nicht mehr bewirtschaftet. Ca. 2005 stellte ich dann fest, dass der obere Nachbar ca. 300 m² von unserem Garten in Besitz genommen hat. Wo der Gemüsegarten warm, war plötzlich eine Fläche von ca. 50 m² über 1 m unqualifiziert aufgeschüttet. Die alte Frau ersuchte mich dagegen nichts zu unternehmen, da sie Angst hatte. Als sie dann 2013 starb und ich sogenannte Inventur machte, habe ich die Familie, die unrechtmäßig unseren Grund in Besitz nahm mündlich, schriftlich und durch Anwalt aufgefordert, unser Grundstück zu räumen und ordnungsgemäß zu übergeben. Reaktion waren Unterstellungen, Unwahrheiten, Mobbing und Rufmord und sie klärt die Nachbarschaft über mich auf, was für ein schlechter Mensch ich bin. Da in der näheren Nachbarschaft ein paar Leute wohnen, die eigenartige Intelligenz und Charakter haben, haben diese nicht begriffen, dass die oberen Nachbarn sie auch an der Nase herumführen und bei mir denunzieren über die Nachbarn, anscheinend Märchen. Auch versuchen sie immer wider Zwietracht zu schüren zwischen mir, meiner Frau und meinem Sohn. Auch dauernde schwachsinnige Behauptungen wie: Sie haben das ersessen, sie haben das von meinem Vater zugesagt bekommen und Sonstiges. Für mich ergibt sich der Verdacht, dass sie 1) gegen uns Rufmord betrieben haben, 2) von der alten Frau Geld kassiert haben und 3) der Meinung waren, dadurch die Liegenschaft günstig zu erwerben, weil das bis jetzt gut geklappt hat. sie haben dann begriffen, dass das nicht aufgeht. Seitdem wird immer wieder die Polizei gerufen. Beim letzten Einsatz hatte ich das Gefühl, dass der eine Uniformträger sehr persönlich und freundlich begrüßt hat. Der 2. Jüngere war sehr anständig. Auch die Vorgesetzten in Güssing, die ich kontaktiert habe, habe ich nichts auszusetzen. Ich werde so lange immer wieder abgraben, bis unser Grundstück wieder komplett in unserem Besitz ist. Die Gemeinde unterstützt seht die obere Familie. Ich werde auch berichten, ob ich jetzt den Zaun auf unserem Grund errichten durfte und wie er aussieht. Wenn ich einen Zaunsteher einschlage kommt die Polizei, Gemeindemitarbeiter und Bediensteter der Landesregierung. Wenn die obere Familie auf unserem Grund ca. 50 m² über 1 m aufschüttet und dort über 2 m Holzzaun errichtet mit über 1 m Betonfundamentsteher, so ist das für die Gemeinde in Ordnung. Für alle Genannten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Weitere Berichte folgen.

Ein Witz 11.5.2018

Freitag, 11. Mai 2018

Da das Ganze mehr als eskaliert hier ein satirischer Witz, ist nicht ernst zu nehmen ist ein Witz:

Ein Knall, ein Fall, die Leiche kichert, das macht gar nix, ich bin UNIQA versichert.

Ihr Matthias

Artikel Heute Seite 14 vom 19.4.2018 Polizist erhielt Strafe

Samstag, 28. April 2018

Wie ich mit meiner Homepage  bzw.  Verein kämpfe wird immer wieder bewiesen, dass ich Recht habe. Es gibt Polizisten (anständige) und es gibt Uniformträger, das sind …..

Zu meinem Bericht von einzelnen Uniformträgern in bg-amtsschimmel ist der Bericht von Heute wieder eine Bestätigung meiner Meinung über die Uniformträger. Ich hoffe, dass die Zeitung Heute einen Spendenaufruf für  diesen anständigen Polizisten durchführt. Sollte diese kein Interesse haben  stelle ich mich gerne als Ansprechpartner zur Verfügung für Spenden, die ich selbstverständlich auf den Cent genau weiterleite. Denn diese Uniformträger, die ihn angezeigt haben,mit ihrem eigenartigen Charakter und Intelligenz begreifen nicht, welchen Schaden sie anrichten.

Ich hoffe, dass mir irgendwer näheres über diesen Fall inklusive Namen berichten kann. Es wäre sehr wichtig, dass wir anständige selbständige Polizisten aber meiner Ansicht nach ein Uniformträger richtet mehr Schaden an, als 10 Polizisten gutmachen können und ich hoffe, dass wir diesen anständigen Polizisten zumindest etwas helfen können, denn solche Polizisten brauchen wird dringend.

Kontaktaufnahme: office@radosztics.at

Kroatien Insel Rab Lopar San Marino 23.4.2018

Montag, 23. April 2018

Ich war jetzt 49 Jahrein San Marino am Campingplatz. Die letzten Jahre als Dauercamper. Vor etlichen Jahrzehnten wurde  die Abwässer beim Hotelstrand ungeklärt rein gepumpt. Dann wurde endlich eine sKläranlage gebaut in der Nähe ca. 150 m Luftlinie der Hotelanlage. Seit dieser Zeit ist der Strand vom Hotelbadestrand in ca. 1/2 m immer reiner und es nicht mehr so.

2015 fragten mich zwei unabhängige Personen (ein Deutscher und ein Österreicher), ob ich weiß, wo die Kläranlage ist. natürlich wußte ich das und ich habe sie beiden gezeigt. Die waren sehr erstaunt über die Größe der Kläranlage. Diese ist ca. für 2000 Personen ausgelegt. Im Juli, August sind dort aber bis zu 20.000 Leute und vom großen Becken pumpt man das ins Meer rein. Das sieht man auf den Felsen, direkt beim  Strand ist eine ca. 1 m² große Stahlplatte  und dort stinkt es. Wenn man aufs Meer schaut,   dann sieht man dort sehr viele Möwen kreisen. Es gibt Bootsfahrer, diese machen über diese Stelle einen großen Bogen. Wenn ein Wind weht vom Festland so wird eine Brühe in ca. 50 m an den großen Badestrand getrieben.    Ich wünsche allen Urlaubern, die in diesem Bereich sind alles Gute und versuchen Sie und Ihre Kinder kein Wasser zu verschlucken.

Ich habe daraufhin und weil sie auch immer teurer werden  2017 abgebrochen, alles abgebaut und die Insel verlassen.

Ich hoffe, dass sehr viele Menschen nachdenken und sich das Ganze auch ansehen, die ihren Urlaub dort verbringen. Kroatien Urlaubern würde ich empfehlen hauptsächlich im Juli und August dort nicht zu baden, wo viele Möwen kreisen.

Ihr Amtsschimmel