{"id":343,"date":"2019-08-13T11:45:07","date_gmt":"2019-08-13T09:45:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bg-amtsschimmel.com\/?p=343"},"modified":"2019-08-13T12:42:44","modified_gmt":"2019-08-13T10:42:44","slug":"bauverhandlung-wie-am-balkan","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bg-amtsschimmel.com\/?p=343","title":{"rendered":"Bauverhandlung wie am  Balkan!"},"content":{"rendered":"<p>Selbstverst\u00e4ndlich gilt f\u00fcr alle hier Genannten die Unschuldsvermutung.<\/p>\n<p>Man nimmt dem Nachbar einfach einen Grund weg, sch\u00fcttet ca. 50 m\u00b2 bis zu 1,5 m hoch auf auf den Gem\u00fcsegarten, weil die Frau, die das Wohnrecht hat um die 90 Jahre und ihn nicht mehr bewirtschaften kann. Nach dem Tod stellen das die Besitzer fest. Die Besitzer bieten den Nachbar an, ca 15 m\u00b2 zu \u00fcberlassen un der Nachbar \u00fcberl\u00e4sst ihnen ca. 4 m\u00b2 und er mu\u00df das Ganze ordnungsgem\u00e4\u00df entfernen, aber er tut es nicht und er behauptet:<\/p>\n<p>1) er h\u00e4tte es ersessen, totaler Schwachsinn<\/p>\n<p>2) er h\u00e4tte es von unserem Vater erhalten, wieder Schwachsinn,<\/p>\n<p>3) das war schon, al er das Objekt 1982 gekauft hat, totaler&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160; Schwachsinn.<\/p>\n<p>Ich wende mich an den B\u00fcrgermeister, Antwort vom B\u00fcrgermeister rutsch mir den Buckel runter und gehe zu Gericht.<\/p>\n<p>Als diese Angelegenheit ins Fernsehen kommt, war keiner bereit, auch der B\u00fcrgermeister nicht, vor der Kamera zu sprechen. Ich lasse vermessen und stelle fest, dass die Feuermauer bis zu 15 cm auf unserem Grund steht. Ich will Akteneinsicht nehmen im Bauakt vom Nachbarn, wird mir vom B\u00fcrgermeister verweigert, da ich nur das Wohn- und Genu\u00dfrecht habe. Der B\u00fcrgermeister besteht darauf, dass mir mein&#160; Sohn eine beglaubigte Vollmacht gibt, die bekommt er. Danach verweigert er mir wieder die Akteneinsicht und schickt mir ein N\u00d6 Gerichtsurteil, wo auf der 1. Seite steht, dass er das nicht genehmigen braucht. Auf der 2. Seite steht, dass er sehr wohl Akteneinsicht zulassen mu\u00df. Danach besteht er darauf, dass ich den Akt nicht kopieren oder fotografieren darf. Was wieder ein Schwachsinn ist. Ich stelle fest, dass dem Vorbesitzer nur ein Erdgescho\u00dfbau genehmigt wurde. Er steht aber ein Stockhaus dort. Kein Problem am Balkan, wenn man den passenden B\u00fcrgermeister hat.&#160; <\/p>\n<p>Der Nachbar hat in der Zwischenzeit vom Vorg\u00e4nger des jetzigen B\u00fcrgermeisters (ein sehr anst\u00e4ndiger Mensch) ca. 1,5 m von der Stra\u00dfe zukaufen k\u00f6nnen. Damit wurde das auch von einem anst\u00e4ndigen&#160; Vermessungsb\u00fcro stra\u00dfenseitig und auf unserer Seite neu vermessen und der vorherige B\u00fcrgermeister hat auch erreicht, dass der Nachbar ca. \u00fcber 100 m\u00b2 Dachfl\u00e4che Regenwasser, die er auf unserem Grund abgeleitet hat, \u00e4ndert.<\/p>\n<p>Ich habe den Nachbarn wieder aufmerksam gemacht, dass er zu weit auf unserem Grund ist mit einem Teil der Feuermauer sowie auch den Dachvorsprung noch weiter auf unserem Grund.<\/p>\n<p>Bei der&#160; 1. Bauverhandlung im Mai 2019 wurde schriftlich&#160; festgelegt, dass er wieder neu vermessen mu\u00df, da er die Grenze bestritten hat und auch ich diese bestritten habe. Auch wurde schriftlich festgelegt, dass ich bei der Vermessung anwesend sein mu\u00df, was ja logisch ist und ich ihm im Zuge meiner Anwesenheit gestatte, dass er unser Grundst\u00fcck betritt, denn anders geht er nicht.<\/p>\n<p>Schriftliche Festlegungen interessieren aber keinen B\u00fcrgermeister oder Nachbarn. Meine Frage an den B\u00fcrgermeister, wieso ich bei der Vermessung nicht verst\u00e4ndigt wurde, teilte er mir schriftlich mit, dass mein Sohn verst\u00e4ndigt wurde, dies stimmte auch nicht. Nach Aufforderung wie und wann er verst\u00e4ndigt wurde teilte er mir mit, es wurde niemand verst\u00e4ndigt.<\/p>\n<p>2. Bauverhandlung am 9.8.2019 au\u00dfer dem&#160; Bauwerber, sein Freund (mein vis a vis Nachbar), dieser \u00f6ffnet Post von meinem Sohn und schieb ihm dann, dass ich ein schlechter Mensch bis, konnte aber nicht begr\u00fcnden, warum.<\/p>\n<p>Ich nehme an deswegen Freund, weil dieser jahrelang komplett sein Anwesen umbaut, gr\u00f6\u00dften Teil des Hauses Dachver\u00e4nderung, Wirtschaftsgeb\u00e4ude abgerissen, ver\u00e4ndert, neu errichtet, zus\u00e4tzliche Garage mit gro\u00dfem Raum errichtet.<\/p>\n<p>Was man vom vis a vis Nachbar halten kann, kann ich mir vorstellen, wenn das stimmt, was mich die obere Nachbarin aufgekl\u00e4rt hat, warum er auf Kur ist. Er hat mich versucht bei der Polizei zu denunzieren und seine Frau hat bei der Bauverhandlung \u00c4u\u00dferungen bzw. Beschuldigung gegen mich erh9oben, die mich so aufgeregt haben, dass mich der B\u00fcrgermeister rausgeschickt hat, aber er hat nicht geh\u00f6rt, was sie sagte, denn ich wollte das protokollieren.<\/p>\n<p>Auf meine Beschwerde teilt mir der B\u00fcrgermeister mit, ich habe kein Anrainerrecht, da ich zu weit weg bin. Unser Grundst\u00fcck zum Haus vom vis a vis ist ca. 17 m weg. Grundst\u00fccksgrenze zu Grundst\u00fccksgrenze vis a vis liegt 10 m weg, und ich h\u00e4tte beim vis a vis Nachbar beim Bau der Zaunmauer (Panzersperre) extrem tief und gesch\u00e4tzte 30 m breit kein Anrainerrecht, das wurde mit der Bezirkshauptmannschaft vereinbart, dieses bekam ich schriftlich, aber in der Bezirkshauptmannschaft wei\u00df niemand was davon. <\/p>\n<p>Der vis a vis Nachbar hat aber zum oberen Nachbarn schon ein Anrainerrecht, wobei Grundst\u00fccksmauer und Einreichplan f\u00fcr illegale Aufstockung ca. 25 m weg ist. Jetzt bei der letzten Bauverhandlung zeigt der B\u00fcrgermeister wieder seinen Charakter und Intelligenz.<\/p>\n<p>Er holt den Ziviltechniker (Vermesser) zur Bauverhandlung sowie den Superbausachverst\u00e4ndigen, der einen Blick auf das Fundament wirft und durch die Erde sieht, dass es in Ordnung ist, denn es hat ja jetzt 30 Jahre gehalten und von ihm aus ist alles in Ordnung und den Bausachverst\u00e4ndigen hat immens gest\u00f6rt, dass ich eine Schnur vom&#160; Vermessungspunkt B zum Vermessungspunkt F gespannt habe, und daran sieht man, dass diese nicht gerade geht, sondern ein Eck bei der Feuermauer macht.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich spannte ich&#160; von beiden genannten Punkten&#160; in einem Abstand von 50 cm eine wei\u00dfe Schnur, die gerade lief und daran sieht man, dass die Punkte C, D, E versetzt sind. Dieses war dem sogenannten Bausachverst\u00e4ndigen nicht recht und ich soll das sofort entfernen. Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass diese Schn\u00fcre auf unserem Grund sind und er mir keine&#160; Anordnungen geben kann.<\/p>\n<p>Der Ziviltechniker, der nicht weiter als Punkt F ging, stellte fest, dass sein Absteckprotokoll richtig ist. Dies ist jedoch eindeutig eine Falschaussage.<\/p>\n<p>Hier mein Beweis, warum dieses Absteckprotokoll unrichtig ist und es besteht der dringende Verdacht, dass dieses vors\u00e4tzlich falsch ist.<\/p>\n<p>So ist es jedoch im S\u00fcdburgenland, wo der B\u00fcrgermeister einen F\u00fchrungsposten hat bei der Wirtschaftskammer (Wirtschaftskammer ist man Zwangsmitglied).<\/p>\n<p>Ich w\u00fcrde den Lesern dringendst&#160; empfehlen, die Grenzen, die dieser Ziviltechniker, der einen Filialbetrieb im S\u00fcdburgenland hat, die Zentrale wwwjedoch in der Steiermark ist, nachzupr\u00fcfen. Diese Empfehlung gilt jedoch nicht f\u00fcr diese Personen, die ihn beauftragt haben.<\/p>\n<p>Ich darf den Namen nicht schreiben, aber ich kann ihn&#160; gerne pers\u00f6nlich nach Terminvereinbarung Tel.Nr. 06z64<strong>\/143 08 47 bekanntgeben.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Weitere Berichte fo<\/strong>lgen und unbedingt <a href=\"http:\/\/www.bg-amtsschimmel.com\">www.bg-amtsschimmel.com<\/a> lesen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Selbstverst\u00e4ndlich gilt f\u00fcr alle hier Genannten die Unschuldsvermutung. Man nimmt dem Nachbar einfach einen Grund weg, sch\u00fcttet ca. 50 m\u00b2 bis zu 1,5 m hoch auf auf den Gem\u00fcsegarten, weil die Frau, die das Wohnrecht hat um die 90 Jahre und ihn nicht mehr bewirtschaften kann. Nach dem Tod stellen das die Besitzer fest. 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